Millionen-Kosten im Vattenfall-Verfahren
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016
Gegenwert von 200.000 US-Dollar entfällt auf Gerichtskosten
(06.02.15) - Im laufenden Investor-Staat-Schiedsverfahren des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Abschaltung von Atomkraftwerken sind bisher rund 3,66 Millionen Euro Kosten für Rechtsanwälte, Gutachten sowie für Übersetzungen angefallen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3434) weiter mitteilt, entfällt der Gegenwert von 200.000 US-Dollar auf Gerichtskosten.
Für die Prozessbevollmächtigten des Bundes im Rahmen von Klagen der Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Atomausstiegs fielen bisher Kosten in Höhe von 355.920,37 Euro an.
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016. Die Forderungen von Vattenfall hält die Bundesregierung für unbegründet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.