Lithium-Batterien als sicher anzusehen
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
Die Europäische Kommission hat für das Jahr 2020 einen Entwurf zur Änderung der Batterierichtlinie in Aussicht gestellt
Bei ordnungsgemäßem Umgang sind Lithium-Batterien als sicher anzusehen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/13084) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12561) mit. Darin hatte die Fraktion sich nach durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachten Bränden erkundigt. Die Abgeordneten wollten darin auch erfahren, wie Verbraucher erkennen können, in welche Sammlung ein Gerät ordnungsgemäß zu entsorgen ist.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne verdeutliche den Verbrauchern, dass eine getrennte Erfassung von unsortiertem Siedlungsabfall zu erfolgen habe, schreibt die Bundesregierung diesbezüglich. Für Hersteller bestehe die Pflicht, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen die Batterie bzw. das Elektro- und Elektronikgerät mit diesem Symbol zu versehen. Eine "weitere Stärkung der Verbraucherinformation durch die Konkretisierung der Informationspflichten für Hersteller und Vertreiber" sei vorgesehen, schreibt die Bundesregierung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 05.12.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).