Überwachung des Tierwohlkennzeichens
Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens
Tierwohl: Die Mitteilung der Kontrollstelle an die Landesbehörde bei festgestellten Verstößen soll nicht jeden geringen oder erstmaligen Verstoß, der nicht schwerwiegend ist, erfassen
Die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes obliegt den zuständigen Landesbehörden auch bei Betrieben, die das Tierwohlkennzeichen verwenden dürfen. Die Kontrollen dieser Betriebe im Rahmen des Tierwohlkennzeichensystems seien auf Verstöße ausgerichtet, die das Ansehen des Kennzeichens beeinträchtigen können, erläutert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/15272) als Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (19/14975).
Dazu heißt es weiter, dass die Mitteilung der Kontrollstelle an die Landesbehörde bei festgestellten Verstößen nicht jeden geringen oder erstmaligen Verstoß, der nicht schwerwiegend ist, erfassen soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 04.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).