Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung


"Wettbewerbsrecht 4.0": Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stellen dabei eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar



Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das geht aus der Antwort (19/2891) auf eine Kleine Anfrage (19/2399) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung werde voraussichtlich 2019 festzulegende Inhalte in einem Gesetzentwurf bündeln. Weiter heißt es, das Ministerium arbeite zudem an einer Kommission zum Wettbewerbsrecht 4.0.

Die Abgeordneten hatten speziell wegen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Wettbewerbsrecht nachgefragt. Diese Auswirkungen stellten eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar, heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung scheine dies erkannt zu haben, gleichwohl gebe es bisher keine Schritte zur Änderung des entsprechenden Gesetzes.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Wettbewerbsrecht ist essentieller Bestandteil einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stellen dabei eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar. Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat in dieser Hinsicht zwar an einigen Stellen Abhilfe geleistet, jedoch gibt es, insbesondere im Bereich der Digitalwirtschaft, weiterhin gravierende Lücken. Die Bundesregierung scheint das erkannt zu haben. So wird im bereits 2017 erschienenen Weißbuch "Digitale Plattformen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein Versagen von bestehendem Recht beschrieben, wodurch der Wettbewerb in einzelnen Sektoren beschränkt sei oder gar ausgeschaltet werde (vgl. S. 57).

Auch die Bundesregierung scheint erkannt zu haben, dass in dieser Legislaturperiode eine Novelle des GWB notwendig ist. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD listet eine Reihe von Stellen auf, an denen die Koalitionäre ansetzen wollen. Trotz dieser Erkenntnisse gab es bisher keine Schritte zur Änderung des GWB. So ist beispielsweise bisher weder ein Zeitplan erstellt worden, noch gibt es Überlegungen zur Besetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Kommission "Wettbewerbsrecht 4.0", wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 19/1908 hervorgeht.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass führende Expertinnen und Experten im Bereich der Wettbewerbspolitik von einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Firmen im Bereich der digitalen Plattformen warnen, besorgniserregend. Auch aktuelle Skandale digitaler Plattformen zeigen, dass die Zeit für eine Novellierung des Wettbewerbsrechtes drängt, um solche Skandale in Zukunft zu verhindern oder zumindest die Folgen dieser Skandale abzufedern. Auch über die Schritte, die die Bundesregierung einleiten möchte, um das Wettbewerbsrecht neu zu gestalten, herrscht bisher Unklarheit.


eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 27.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen