Nachholbedarf bei digitaler Verwaltung


Die Verwaltungsmodernisierung in Deutschlands in den vergangenen Jahren rückläufig
Erfolgreiche E-Government-Ansätze in Ländern und Kommunen, nicht aber flächendeckend



Deutschland hat im Bereich der digitalen Dienstleistungen und Transparenz der Verwaltung großen Nachholbedarf. Das war die einhellige Meinung der Sachverständigen in einem Öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Digitale Agenda. Sie empfahlen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärker einzubeziehen und Experimentierräume zu schaffen. Die Experten sprachen sich zudem in der Mehrheit für das sogenannte Once-Only-Prinzip aus, nach dem Behörden die einmal hinterlegten Nutzerdaten von Bürgern untereinander austauschen und für verschiedene Dienstleistungen verwenden können.

"Es ist fünf vor zwölf oder noch später", sagte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, und verwies auf die Platzierungen Deutschlands in internationalen Rankings. Das Onlinezugangsgesetz aus dem Jahr 2016 habe den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung verbessert. Entscheidend sei nun, dass Bund und Länder im IT-Planungsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten und ein ausreichendes Budget bereitstellen.

Die Verwaltungsmodernisierung in Deutschlands sei in den vergangenen Jahren rückläufig, betonte Ines Mergel (Universität Konstanz). Zudem würden nur 19 Prozent der Online-Angebote von den Bürgern genutzt. Anstelle von Gesetzen sollten künftig freiwillige E-Government-Prinzipien, wie etwa das Once-Only-Prinzip, den Digitalisierungsprozess leiten. Erfolg versprechend sei eine Digitalisierungsagentur, die außerhalb der bürokratischen Strukturen Ideen entwickelt und diese kurzfristig in die öffentliche Verwaltung einbringen können, sagte sie mit Verweis auf die USA, Dänemark und Estland.

Es gebe erfolgreiche E-Government-Ansätze in Ländern und Kommunen, nicht aber flächendeckend, sagte Matthias Kammer (Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet). Eine Voraussetzung für die gelingende Verwaltungsdigitalisierung seien politische Entscheidungsträger, die den Prozess steuern und verantworten. Während die Digitalisierung alle Lebensbereiche durchdringe, arbeite der Staat als geschlossenes System und nehme zu selten die Nutzerperspektive ein, kritisierte er.

Es geht um eine politische Frage, nicht um eine technische", argumentierte Walter Palmetshofer (OpenKnowledge Foundation Deutschland e.V.). Der moderne Staat funktioniere als digitale Plattform und zeichne sich durch Transparenz, Anwenderfreundlichkeit sowie Datenschutz aus. Um öffentliche Daten nutzen zu können und eine offene Verwaltungskultur zu etablieren, solle der Gesetzgeber ein einheitliches Transparenzgesetz schaffen, forderte er.

Das Vertrauen der Bürger könne nur durch höchste Transparenz in der Datenverwendung gewonnen werde, sagte auch Mario Martini von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Der geplante Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen müsse durch eine stabile Verwaltungseinheit und Standards gestützt werden. Im Hinblick auf das sogenannte Once-Only-Prinzip betonte er, dass die Datenhoheit bei den Bürgern verbleiben müsse. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 21.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen