Keine Haftung für fremde Staatsschulden


Italien und die Maastrichtkriterien zum Euro
Wie bewertet die Deutsche Bundesregierung die Auswirkungen des nach den in der Vorbemerkung der Fragsteller genannten Presseberichten zu erwartenden Euro-Austritts Italiens im Hinblick auf die weitere Stabilität und Zukunft der Eurozone?



Eine Haftung für Staatsschulden anderer EU-Mitglieder ist ausgeschlossen. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/2831). Darin erklärt die Deutsche Bundesregierung: "Es gilt Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach es der Europäischen Union ebenso wie den Mitgliedstaaten verboten ist, für Verbindlichkeiten eines anderen EU-Mitgliedstaates zu haften."

Auf die Frage nach den Auswirkungen eines möglichen Euro-Austritts von Italien antwortet die Bundesregierung, sie beteilige sich nicht an Spekulationen über den Austritt von Mitgliedstaaten aus dem Euroraum. Die AfD-Fraktion hatte in der Vorbemerkung auf die hohe Staatsverschuldung Italiens von 132,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verwiesen, wodurch sich die Frage einer weiteren Mitgliedschaft des Landes in der Euro-Währungsunion stelle. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 14.08.18


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