Verhandlungen über E-Privacy-Verordnung


Verhandlungen über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Reform)
Die ePrivacy-Reform dafür sorgen, dass User mehr Kontrolle darüber bekommen, ob ihr Surfverhalten für Werbezwecke aufgezeichnet wird



Um die Verhandlungen auf EU-Ebene zum Datenschutz bei digitaler Kommunikation geht es in der Antwort (19/6709) auf eine Kleine Anfrage (19/5699) der Fraktion Die Linke. Darin erklärt die Bundesregierung, in der derzeitigen Fassung einer entsprechenden geplanten EU-Verordnung kein Einfallstor für eine ausufernde Vorratsdatenspeicherung zu sehen. Sie erklärt auch, warum das Thema Vorratsdatenspeicherung nicht explizit in die Verhandlungen aufgenommen wird, positioniert sich zu Details und äußert Zielsetzungen zum weiteren Verlauf hin zu einer E-Privacy-Verordnung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Durch die EU-ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die digitale Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger vor der Auswertung durch große Konzerne und undurchsichtige Werbefirmen geschützt werden. Während die Datenschutz-Grundverordnung Grundprinzipien für den Schutz der Privatsphäre festschreibt, soll die ePrivacy-Verordnung mit strengeren Vorgaben speziell die digitale Kommunikation von Nutzerinnen und Nutzern schützen. Die im Jahr 2002 verabschiedete ePrivacy-Richtlinie sorgt dafür, dass Mobilfunk- und Internetanbieter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden nicht einfach analysieren und verkaufen dürfen. Dienste wie WhatsApp, iMessage, Skype oder Gmail sind davon aber bislang ausgenommen, was durch die geplante Neuregelung geändert werden soll. Außerdem soll die ePrivacy-Reform dafür sorgen, dass User mehr Kontrolle darüber bekommen, ob ihr Surfverhalten für Werbezwecke aufgezeichnet wird: Ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Online-Tracking könnten sie dann durch einfache Einstellungen im Browser signalisieren, an die sich die Daten sammelnden Unternehmen halten müssten.

Außerdem gibt es Planungen von Arbeitsgruppen des EU-Ministerrats, durch die ePrivacy-VO den Telekommunikationsunternehmen zur "Netzwerksicherheit", "Fehlererkennung" oder "Betrugserkennung" eine vorsorgliche freiwillige Vorratsdatenspeicherung zu erlauben, auf die auch der Staat Zugriff nehmen kann. Dadurch besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass die laufende ePrivacy-Reform als Instrument zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung genutzt werden könnte.

Seit mehr als zwei Jahren diskutieren die EU-Institutionen mittlerweile das Vorhaben und fast ebenso lang tobt in den EU-Gremien eine Lobbyschlacht um das Reformvorhaben. Insbesondere Axel Springer und andere Verlage fürchten Hürden für ihre werbefinanzierten Angebote im Netz und laufen offenbar erfolgreich gegen entsprechende Entwürfe Sturm. Denn Österreich, welches aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, legte am 10. Juli 2018 einen "Kompromissvorschlag" zur ePrivacy-VO vor, der das Gesetz in Kernpunkten aushöhlt und dem Drängen der Verlage nachgibt. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung beim Thema wenig engagiert sei und stillschweigend ein mögliches Scheitern der Reform in Kauf nehme.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 28.02.19


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