Gesetzentwurf zum Inkassowesen
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Inkassodienstleister müssen künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor. Das geht aus der Antwort (19/15268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einem Gesetzentwurf zum Inkassowesen (19/14676) hervor. Wie die Bundesregierung schreibt, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erarbeitet und am 16. September 2019 die Beteiligung der Länder und Verbände eingeleitet. Zudem sei der Entwurf der Fraktion der FDP übersandt und auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht worden. Die den Ländern und Verbänden eingeräumte Stellungnahmefrist sei abgelaufen, die Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen.
Der Gesetzentwurf schlägt nach Angaben der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen vor, die der Stärkung der Aufsicht dienen sollen. So sollen unter anderem die Vorgaben für die Zulassung präzisiert und den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit des Erlasses einer bußgeldbewehrten Untersagungsverfügung gegeben werden.
Zudem müssen Inkassodienstleister künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Wie es weiter in der Antwort heißt, plant die Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen zum Schutz vor nicht registrierten Inkassounternehmen und verweist darauf, dass die Erbringung von Inkassodienstleistungen ohne Registrierung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz darstellt, für deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig ist. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 20.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).