Schutz vor Whistleblowern


Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz werdenderzeit sorgfältig geprüft und diskutiert
Die Bundesregierung werde sich aktiv in die Verhandlungen des Richtlinienvorschlags in der Ratsarbeitsgruppe einbringen



Die Deutsche Bundesregierung begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern. Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz würden derzeit sorgfältig geprüft und diskutiert, schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/3546) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3275). Die Bundesregierung werde sich aktiv in die Verhandlungen des Richtlinienvorschlags in der Ratsarbeitsgruppe einbringen. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung stehe noch am Anfang und sei noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Die Frage der Erforderlichkeit und Angemessenheit werde derzeit im Einzelnen überprüft.

Die Fragesteller bezogen sich auf Äußerungen von EU-Kommissarin Vera Jourová vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wonach nationale Behörden verpflichtet werden sollen, Bürger zu informieren und Schulungen für Behörden im Umgang mit Hinweisgebern anzubieten. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung plant auf die Vorschläge zu reagieren, ob sie diese für erforderlich hält, und was sie gegebenenfalls kosten würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 19.09.18


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