Finanztransaktionssteuer in Spanien
Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen
Spanische Regierung will eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen
Der Deutschen Bundesregierung ist bekannt, dass die spanische Regierung eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen will. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe die spanische Regierung am 25. Januar 2019 ins Parlament eingebracht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7574) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7285).
Zu Schätzungen über das Aufkommen der neuen Steuer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Weiter heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen."
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das deutsch-französische Positionspapier zur Einführung einer FTT "Common position paper on the introduction of an EU-wide financial transaction tax (FTT)" an den Deutschen Bundestag. Danach schlagen Deutschland und Frankreich eine FTT vor, die sich auf die Besteuerung von Aktientransaktionen beschränkt. Zudem sollen ausschließlich Aktien von Unternehmen besteuert werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. hilfsweise in einem an der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) beteiligten Mitgliedstaat haben.
Am Rande von Eurogruppe bzw. ECOFIN (= Rat für Wirtschaft und Finanzen) fand ein informelles Ministertreffen der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten
statt. Zuvor wurde vermeldet, die spanische Regierung habe einen Gesetzentwurf für die Einführung einer nationalen FTT vorgelegt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 18.04.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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