Beschwerden gegen Amazon


Amazon: Auf die Frage nach Maßnahmen zum Wettbewerbserhalt verweist die Bundesregierung auf das Kartellrecht
Zudem setze sich die im September eingesetzte Kommission "Wettbewerb 4.0" vor allem mit Fragestellungen rund um Plattformmärkte auseinander



Das Bundeskartellamt hat 2018 insgesamt 73 Beschwerden von Marktplatzhändlern gegen Amazon erhalten (Stichtag 28.12.2018). Wie aus der Antwort (19/6859) auf eine Kleine Anfrage (19/6462) der FDP-Fraktion hervorgeht, entfällt der größte Teil davon auf die Zeit seit Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens, das das Bundeskartellamt am 29. November 2018 gegen Amazon eingeleitet hat

In diesem Verfahren gehe es darum, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überpüfen, erklärt die Bundesregierung weiter.

Auf die Frage nach Maßnahmen zum Wettbewerbserhalt verweist die Bundesregierung auf das Kartellrecht. Zudem setze sich die im September eingesetzte Kommission "Wettbewerb 4.0" vor allem mit Fragestellungen rund um Plattformmärkte auseinander. Vorschläge eines Gutachtens zur Modernisierung der Misssbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen würden derzeit geprüft, die Ergebnisse sollen bei der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen berücksichtigt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 08.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen