Bundesrat äußert sich zu E-Government-Gesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes beachtet ist, wonach Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Bundesgesetz keine Aufgaben übertragen werden dürfen
Auf den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (19/27442) geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/28408) vorgelegt hat. Darin begrüßt das Gremium grundsätzlich das Engagement der Bundesregierung für eine Strategie der offenen Daten in der Verwaltung. Zugleich kritisiert der Bundesrat, dass in dem Entwurf Angaben zum Erfüllungsaufwand der Länder fehlten. Er weist außerdem darauf hin, dass der Entwurf auch für Daten gelte, die bisher unter Landesrecht fallen.
"Mit der angestrebten Normierung durch den Bund würden gesetzgeberische Zuständigkeit und finanzielle Verantwortung auseinanderfallen." Der Bund solle Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle der Länder mit einer entsprechenden Anpassung der Umsatzsteuerfestbeträge kompensieren.
Die Bundesregierung entgegnet unter Verweis auf das Grundgesetz, dass Bund und Länder, wenn sie für den Vollzug von Bundesgesetzen zuständig sind, die damit einhergehenden Ausgaben grundsätzlich jeweils mit ihren Haushaltsmitteln zu finanzieren haben. "Kostenfolgen, die einen Anspruch der Länder auf eine Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile begründen könnten, sind hier nicht ersichtlich." (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 29.07.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).