BaFin will Lebensversicherungen prüfen


Provisionen beim Abschluss von Restschuld- und Risikolebensversicherungen und Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen
Überprüfung von Anbietern mit vermeintlich zu hohen Effektivkosten bei Kapital bildenden Lebensversicherungsprodukten




Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will im Rahmen ihres risikobasierten Ansatzes in diesem Jahr mindestens fünf Lebensversicherungsunternehmen prüfen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5082) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5004) mit, die nach der Überprüfung von Anbietern mit vermeintlich zu hohen Effektivkosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten gefragt hatte. Die Regierung erläutert in der Antwort den sogenannten Provisionsdeckel beim Abschluss von Versicherungen und insbesondere bei sogenannten Restschuldversicherungen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Berichten im "Handelsblatt" vom 4. Oktober 2022 und in anderen Medien wie Fonds-professionell online vom 5. Oktober 2022 übt die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA unter Berufung auf eine von ihr veröffentlichte Studie Kritik an der Assekuranz und an Banken wegen überteuerter Restschuldversicherungen. Darin fordert die Behörde Versicherer und ihre Bankpartner offiziell dazu auf, beim Verkauf der Restschuldpolicen zur Absicherung von Hypotheken, Konsumkrediten oder Kreditkartenausgaben stärker auf die Interessen der Kunden zu achten, weil sie sich ansonsten veranlasst sehe, einzuschreiten. Andere Vertriebskanäle für die Produkte werden in der Studie allerdings nicht berücksichtigt.

Nach dem EIOPA sind diese Restschuldpolicen, deren Abschluss bei der Kreditvergabe von Banken eng mit dem Kreditvertrag verknüpft werden, meist ein hochprofitables Geschäft sowohl für die Versicherer als auch – und vor allem – für die Banken selbst, die hohe Provisionen kassierten: Bei den Kreditinstituten landeten bis zu 90 Prozent der Beiträge. Hierin sieht die EIOPA die Gefahr von schweren und schädlichen Interessenkonflikten, die zu schlechten Geschäftspraktiken führen, um die Gewinne zu maximieren.

Die Behörde kündigte daher an, Versicherern und Kreditinstituten künftig stärker auf die Finger zu schauen, auch Überprüfungen vor Ort seien möglich. Die Aufsicht drohte ihnen zudem mit Sanktionen und anderen Maßnahmen, etwa dass Banken im Extremfall die Zulassung als Intermediär solcher Versicherungsprodukte entzogen werde.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 24.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen