Arbeiten im Online- und Versandhandel


Arbeitsbedingungen im Versand- und Onlinehandel
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum - Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen



Von den im Jahr 2021 begonnenen 82.000 Arbeitsverhältnissen im Online- und Versandhandel sind rund 57 Prozent befristet gewesen. Das schreibt die Bundesregierung unter Bezug auf Daten der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (20/5024) auf eine Kleine Anfrage (20/4793) der Fraktion Die Linke. Insgesamt sind demnach rund 184.000 Menschen in diesem Bereich tätig.

Das Medianentgelt in dieser Wirtschaftsklasse hat 2021 für Vollzeitbeschäftigte bei 2.854 Euro gelegen und knapp 30 Prozent der Beschäftigten erzielten ein Einkommen im unteren Entgeltbereich, also zu einem sogenannten Niedriglohn. Bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag das Medianentgelt bei 3.516 Euro und rund 18 Prozent arbeiteten für einen Niedriglohn. Wie die Regierung weiter ausführt, sind 2021 rund 1.800 Ausbildungsverträge im Bereich Online- und Versandhandel abgeschlossen worden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum. Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen. Der Marktführer Amazon hat seinen Umsatz von 2011 bis 2021 weltweit fast verzehnfacht und in Deutschland immerhin mehr als verfünffacht. So beständig wie das Umsatzwachstum ist auch die Kritik an den Arbeitsbedingungen in den Versand- und Logistikzentren. Beschäftigte von Amazon berichten über unglaublichen Leistungsdruck und ständige Überwachung. Jeder Arbeitsschritt wird kontrolliert.

Die Situation verbessern könnte aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine stärkere Mitbestimmung der Beschäftigten und die Bindung an Tarifverträge. Die Regel in der Branche ist, dass einige der Großen Tarifverträge kategorisch ablehnen und sich kollektiven Vereinbarungen verweigern. Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild von den Arbeitsbedingungen im gesamten Versand- und Internet-Einzelhandel in den vergangenen Jahren machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen