01.04.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert.
Deutschland verliert bei den besonders erfolgreichen Gründerinnen und Gründern als Startup-Standort an Attraktivität
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01.04.25 - Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer in Deutschland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Kläger ist seit 2002 als Lagerarbeiter bei der Beklagten mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von zuletzt 3.612,94 Euro beschäftigt. In den Jahren 2017, 2019 und 2020 legte er der Beklagten im direkten zeitlichen Zusammenhang mit seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Vom 22. August bis zum 9. September 2022 hatte der Kläger Urlaub, den er in Tunesien verbrachte. Mit E-Mail vom 7. September 2022 teilte er der Beklagten mit, er sei bis zum 30. September 2022 krankgeschrieben.

01.04.25 - NIS-2-Umsetzung gescheitert – Warum Unternehmen trotzdem handeln sollten
Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten. Nach der Bundestagswahl wird die neue Bundesregierung einen komplett neuen, zweiten Anlauf nehmen müssen. Während die Politik scheitert, verdeutlichen steigende Bedrohungen durch Cyberangriffe mehr denn je, warum Unternehmen mit der Umsetzung nicht auf klare Vorgaben aus Berlin warten sollten. Denn auch ohne ein neues nationales Gesetz gilt die NIS-2-Richtlinie bereits in der EU. Wer jetzt nicht handelt, riskiert neben Strafen auch massive Sicherheitslücken.

01.04.25 - Unicorns: Nur die Hälfte würde wieder in Deutschland gründen
Deutschland verliert bei den besonders erfolgreichen Gründerinnen und Gründern als Startup-Standort an Attraktivität. Nur 47 Prozent der Gründerinnen und Gründer von deutschen Unicorns würden aktuell wieder in Deutschland gründen. Knapp ein Viertel (24 Prozent) würde sich für die USA entscheiden, 12 Prozent für ein anderes EU-Land und ebenfalls 12 Prozent würde anderswo auf der Welt gründen. Zugleich erwartet nicht einmal ein Drittel (29 Prozent), dass Deutschland in zwölf Monaten ein attraktiverer Standort für Tech-Unternehmen ist als heute, sieben von zehn (71 Prozent) schließen das eher (59 Prozent) oder auf jeden Fall (12 Prozent) aus. Das sind Ergebnisse einer Umfrage der Startup-Initiative Get Started des Bitkom, bei der 17 Gründerinnen und Gründern von deutschen Unicorns, die noch im Management aktiv sind, ihre Einschätzung abgegeben haben. Aktuell gibt es 27 deutsche Unicorns. Bei Unicorns handelt es sich um nicht-börsennotierte Startups, die mit einer Milliarde Euro oder mehr bewertet werden.


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