29.11.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen.
Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu – doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben.
29.11.24 - Umsatzsteuer auf Rechnungen: Was Firmen wissen müssen
Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen. Da es in den EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften gibt und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, zählt es zum Pflichtprogramm, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Nur so können sich Unternehmen vor Strafen schützen und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Anforderungen, die Firmen beachten sollten, um ihre Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer korrekt und effizient zu verwalten. Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich innerhalb der Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jeder Teilnehmer der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenzen erhalten die Steuerbehörden.
29.11.24 - Die NIS-2-Richtlinie bringt einen deutlichen Paradigmenwechsel für die Cybersicherheit in Deutschland
Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu – doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess. In Deutschland führte dies zu intensiven Diskussionen, insbesondere in Bezug auf die Harmonisierung mit bestehenden Gesetzen wie dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Erst im Juli 2024 konnte die Bundesregierung das "Gesetz zur Umsetzung von EU NIS2 und zur Stärkung der Cybersicherheit" verabschieden, das nun die Grundlage für die zukünftige Cybersicherheit in Deutschland bildet. Während sich viele Diskussionen um die umfangreichen neuen Sicherheitsmaßnahmen drehen, bleibt ein Aspekt oft unbeachtet: Die erheblich ausgeweiteten Nachweispflichten. Unternehmen müssen zukünftig nicht nur umfassend dokumentieren, welche Sicherheitsmaßnahmen sie umgesetzt haben, sondern auch nachweisen, dass diese Maßnahmen wirksam sind. Dies wird insbesondere für mittelständische Unternehmen, die bisher keine umfangreichen Compliance-Strukturen haben, eine große Herausforderung darstellen.
29.11.24 - Flächenverbrauch soll bis 2050 auf "Netto-Null" sinken
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert. Darin heißt es, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen habe um die Jahrtausendwende über 120 Hektar pro Tag betragen. Die Neuinanspruchnahme von Flächen solle bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar begrenzt werden. "Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, also eine Veränderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche von ,Netto-Null'." 2021 habe der Flächenverbrauch durchschnittlich 55 Hektar pro Tag betragen. Somit habe der Gesamtwert seit der Jahrtausendwende zwar mehr als halbiert werden können, allerdings sei er nach wie vor "vom Zielpfad entfernt und zu hoch".
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