17.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen.
Die Kommission erließ eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben.



17.07.24 - Kommission fordert 18 Mitgliedstaaten zur Einhaltung des EU-Daten-Governance-Rechtsakts auf
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden. Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission werden im Folgenden nach Politikfeldern geordnet vorgestellt. Die Kommission hat zudem beschlossen, 74 Verfahren einzustellen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind. Weitere Informationen zum Werdegang der einzelnen Fälle sind im Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren zu finden.

17.07.24 - EU-Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein
Die Kommission erließ eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben. Dabei sendet die Kommission zunächst ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall haben 20 Mitgliedstaaten noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Arbeitsschutz und Verkehr mitgeteilt. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

17.07.24 - EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung im Umfang von 1,7 Mrd. EUR zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen im Einzelwagen- und Ganzzugverkehr
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,7 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen genehmigt, die im Einzelwagen- und Ganzzugverkehr tätig sind. Im Einklang mit den Zielen der von der Kommission entwickelten Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Grünen Deals wird die Maßnahme dazu beitragen, dass der Schienengüterverkehr wettbewerbsfähig und seine Umweltleistung erhalten bleibt. Deutschland meldete bei der Kommission eine geplante Regelung an, über die 1,7 Mrd. EUR zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen im Einzelwagen- und Ganzzugverkehr bereitgestellt werden sollen. Ziel der Regelung ist es, einen Teil der hohen Betriebskosten zu decken. Durch die Förderung eines umweltfreundlicheren Verkehrsmittels soll so die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene unterstützt und gewahrt werden.


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