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Arbeitsplatzgrenzwerte für Acrylnitril


EU-Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein
Die neuen Vorschriften bringen den Schutz von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, einen großen Schritt voran



Die Kommission erließ eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben. Dabei sendet die Kommission zunächst ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall haben 20 Mitgliedstaaten noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Arbeitsschutz und Verkehr mitgeteilt. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit
Im März 2022 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2022/431 an, mit der der Anwendungsbereich der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene auf reproduktionstoxische Stoffe ausgeweitet wurde sowie Arbeitsplatzgrenzwerte für Acrylnitril und Nickelverbindungen festgelegt und für Benzol gesenkt wurden. Jedes Jahr sterben rund 80 000 Menschen in der EU, weil sie solchen Stoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Die neuen Vorschriften bringen den Schutz von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, einen großen Schritt voran. Außerdem stellen sie einen Beitrag zu Europas Plan gegen den Krebs dar. Die Mitgliedstaaten mussten die neuen Vorschriften in nationales Recht umsetzen. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie lief am 5. April 2024 ab. Allerdings haben 11 Mitgliedstaaten (Tschechien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Österreich und die Slowakei) die überarbeitete Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt.

Infrastrukturgebühren zur Finanzierung der Instandhaltung und des Ausbaus des europäischen Straßenverkehrsnetzes
Die ursprünglich 1999 erlassene Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignette) enthält gemeinsame Regeln für entfernungsabhängige Gebühren (Maut) und zeitabhängige Gebühren (Vignetten) für die Nutzung von Straßeninfrastrukturen. Danach können die Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Infrastrukturen durch Mautgebühren und Vignetten gedeckt werden. Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2022/362 wurden diese Vorschriften auf Personenkraftwagen und kleine Nutzfahrzeuge ausgeweitet. Außerdem wurde die Internalisierung externer Kosten der Luftverschmutzung Pflicht, und es wurde ein neues System eingeführt, wonach die Mitgliedstaaten Gebühren auf der Grundlage der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen festlegen müssen. Diese Maßnahme trägt zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs bei, indem der Einsatz von schweren Nutzfahrzeugen mit geringeren CO2-Emissionen gefördert wird. 16 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Irland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowenien und die Slowakei) hatten bis zum Ablauf der Frist am 25. März 2024 nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 26.05.24
Newsletterlauf: 17.07.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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