17.06.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Sie sind als Compliance Officer in einem mittelständischen Unternehmen dazu berufen, die Einhaltung von Gesetzen, internen Regeln und ethischen Standards sicherzustellen?
Im Januar 2024 einigte sich die EU über Teile eines neuen Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terror-Finanzierung.
17.06.24 - Wie viele Anti-Geldwäsche Behörden braucht das Land?
Im Januar 2024 einigte sich die EU über Teile eines neuen Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terror-Finanzierung. Ein großer Meilenstein im Kampf gegen Kriminelle. Erstmalig werden damit auch alle für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue Verordnung übernommen, die europaweit gelten soll. Bisher basierten die Vorgaben auf Richtlinien, deren Umsetzungsprozesse durch die Mitgliedstaaten oft lange dauerten und zu teils gravierenden Unterschieden führten. Zum Leidwesen der Anwender.
17.06.24 - Compliance 2024: Was Verantwortliche im Mittelstand wissen müssen
Sie sind als Compliance Officer in einem mittelständischen Unternehmen dazu berufen, die Einhaltung von Gesetzen, internen Regeln und ethischen Standards sicherzustellen? Ihr Unternehmen produziert Metallprodukte, chemische Erzeugnisse, Batterien oder Produkte mit digitalen Bestandteilen, die als "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" beworben werden? Ihr globales Lieferantennetzwerk ist weit verzweigt? Dann dürfen Sie sich auch in diesem Jahr über einen bunten Strauß neuer Herausforderungen in Ihrem Arbeitsumfeld freuen. Die ohnehin schon sehr dehnbare Querschnittsmaterie Compliance wächst weiter, aktuell insbesondere im Zuge der beiden Megatrends ESG/Nachhaltigkeit und Digitalisierung/Künstliche Intelligenz.
17.06.24 - Fremdfirmen-Compliance: Aktuelle Risiken erkennen und in der Praxis vermeiden
Fremdfirmen-Compliance ist ein Dauerbrenner in der betrieblichen Praxis, der Rechtsprechung der Gerichte und die Prüfungen durch den Zoll (FKS) nehmen jährlich zu. Eine unzutreffende Statusbeurteilung, d.h. Selbständiger bzw. Erfüllungsgehilfe einer Fremdfirma statt eigener Arbeitnehmer (§ 611a BGB) oder abhängig Beschäftigter (§ 7 SGB IV), kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Hier soll ein aktueller Überblick über die aktuelle Rechtslage gegeben werden und wie die erheblichen Risiken in der Praxis minimiert werden können. Die Rechtsfolgen einer unzutreffenden Statusbeurteilung können vielfältig und erheblich sein: Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbständigkeit führen zur Begründung eines Arheitsverhältnisses zum Entleiher bzw. Auftraggeber und zwar auch über Jahre/Jahrzehnte zurück mit allen Rechten und Pflichten (§§ 9, 10 Abs. 1 AÜG; § 611a BGB), z.B. auch gesetzliche Urlaubsansprüche, Betriebliche Altersversorgung. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Kläger.
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