15.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt.
In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.



15.04.24 - Gesetzentwurf: Digitale-Dienste-Gesetz zur Umsetzung des DSA vorgelegt
Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. Über den Gesetzentwurf "zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze" will der Bundestag erstmals beraten.

15.04.24 - Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Vorschläge der DFL zur Satzungsänderung muss das Bundeskartellamt jetzt auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) berücksichtigen
In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert. Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Vorschläge der DFL zur Satzungsänderung (siehe Pressemeldung vom 13. Juli 2023) muss das Bundeskartellamt jetzt auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) berücksichtigen. Der EuGH hat am 21. Dezember 2023 drei Entscheidungen zum Verhältnis zwischen sportverbandlichen Regelungen und dem Wettbewerbsrecht erlassen (Rechtssache C-333/21 "European Superleague Company u. a."; Rechtssache C-124/21 "ISU"; Rechtssache C-680/21 "Royal Antwerp"). Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir werden die Urteile auswerten und mögliche Auswirkungen auf unsere rechtliche Bewertung und das weitere Vorgehen in dem 50+1-Verfahren beraten."

15.04.24 - Bundeskartellamt billigt im vorläufigen Prüfungsergebnis Vermarktungsmodell der DFL für die Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26
Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte. Die am Verfahren beteiligten Unternehmen erhalten nun die Gelegenheit zu der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes Stellung zu nehmen. Nach seiner vorläufigen Auffassung kann das Bundeskartellamt die Umsetzung des Modells in der ihm vorgelegten Form tolerieren und hat dies der DFL mitgeteilt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Für die anstehende Vergabe der Medienrechte war uns wichtig, dass für die Zuschauerinnen und Zuschauer auch in Zukunft eine zeitnahe, frei empfangbare Highlight-Berichterstattung verfügbar ist. Diese Berichterstattung sorgt dafür, dass Fußballinteressierte, die für Live-Übertragungen nicht zahlen wollen oder können, trotzdem das Ligageschehen verfolgen können. Dabei haben wir auch darauf geachtet, dass die Highlights über die wesentlichen TV-Verbreitungswege verfügbar bleiben und nicht allein auf das Internet beschränkt werden. Damit ist sichergestellt, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu dieser Berichterstattung über die Höhepunkte des Spieltags haben."


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