11.11.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken.
GenAI entwickelt sich rapide weiter, doch Unternehmen stehen vor Herausforderungen bei der Umsetzung rechtlicher Regelungen, die potenzielle Risiken bei der Nutzung vorbeugen könnten.
11.11.24 - Der EU Data Act trat im Januar 2024 in Kraft: Nach einer Übergangsfrist gelten die Regeln seit September 2025 offiziell
Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung. Das Potential des EU Data Acts zeigt sich besonders in der Fertigungsindustrie, etwa bei der prädiktiven Wartung: Kunden können durch den Zugang zu Maschinendaten seitens des Herstellers inklusive Drittparteien die Wartung ihrer in der Produktionsstätte eingesetzten Maschinen vorausschauend planen und selbstständig durchführen, bevor Ausfälle auftreten. Das senkt Kosten und erhöht die Betriebszeit. Zudem eröffnet die Nachfrage nach Daten für deren Inhaber Potenzial zur Monetarisierung. Die proALPHA Studie "Deutscher Mittelstand im Regulierungskorsett" aus dem März dieses Jahres zeigte ein erstes Stimmungsbild mittelständischer Unternehmen in Deutschland in Bezug auf den EU Data Act: Demnach sagte mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen (bis zu 200 Mitarbeitende) aus Deutschland, dass sie mit starken oder sehr starken Auswirkungen bezüglich es EU Data Acts rechnen. 34 Prozent der Befragten sorgen sich um mehr Aufwand für Personal und Reporting.
11.11.24 - Intelligente Automatisierung: Die Lösung bei der Regulierung von GenAI
GenAI entwickelt sich rapide weiter, doch Unternehmen stehen vor Herausforderungen bei der Umsetzung rechtlicher Regelungen, die potenzielle Risiken bei der Nutzung vorbeugen könnten. Hierbei kann Intelligente Automatisierung jedoch Abhilfe schaffen, da sie die Nutzung von GenAI ermöglicht, ohne dass Unternehmen ein erhöhtes Geschäftsrisiko eingehen. Gleichzeitig können sie trotzdem mit neuen regulatorischen Anforderungen Schritt halten. GenAI erzeugt neuartige Inhalte aus Trainingsdaten wie Bildern, Videos und Skripten. Es hat schnell an Bedeutung gewonnen, da es alltägliche Prozesse in verschiedenen Branchen und Bereichen, wie beispielsweise im Kundenservice und in der Verwaltung, transformiert. Angesichts der potenziellen Risiken für die Gesellschaft wird eine Regulierung von GenAI zunehmend notwendig.
11.11.24 - Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung - Tariföffnung
Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG* auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden. Der Kläger ist seit 1982 als Holzmechaniker bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beidseitiger Tarifbindung der seit dem 1. Januar 2009 geltende Tarifvertrag zur Altersversorgung zwischen dem Landesverband Niedersachen und Bremen der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie e.V. und der IG-Metall vom 9. Dezember 2008 (TV AV) Anwendung. Der Kläger wandelt seit 2019 auf der Grundlage dieses Tarifvertrags monatlich Entgelt um. Der Tarifvertrag gewährt den Arbeitnehmern, die Entgelt umwandeln, einen zusätzlichen Altersvorsorgegrundbetrag in Höhe des 25-fachen des Facharbeiter-Ecklohns.
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