10.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Vertrauen in den öffentlichen Sektor und seine Datenschutzmaßnahmen hat Risse bekommen.
Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise in Bereichen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.
10.07.24 - Auch öffentliche Verwaltungen unterliegen dem Gesetz
Das Vertrauen in den öffentlichen Sektor und seine Datenschutzmaßnahmen hat Risse bekommen. Laut einer aktuellen Studie geben 32 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger an, dass sie es bevorzugen würden, wenn Behörden zum Schutz ihrer persönlichen Daten weiterhin mit analogen Mitteln wie Papierdokumente arbeiteten. Angesichts der zahlreichen Herausforderungen und Datenschutzrisiken sind Verwaltungseinrichtungen dazu angehalten, ihr Sicherheitsniveau zu stärken. Dabei nimmt die E-Mail-Archivierung eine zentrale Rolle ein und für Philipp Inger, Lead Brand Content Writer bei MailStore, sprechen genau drei Gründe dafür, den Einsatz einer entsprechenden Lösung in Betracht zu ziehen.
10.07.24 - Schutz Minderjähriger auf Facebook und Instagram
Die Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise in Bereichen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. Die Kommission befürchtet, dass die Systeme von Facebook und Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern Suchtverhalten und sogenannte "Rabbit-Hole-Effekte" hervorrufen können. Darüber hinaus ist die Kommission über die Methoden zur Alterssicherung und -überprüfung besorgt, die Meta eingeführt hat. Die Einleitung des Verfahrens stützt sich auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, die Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission (zum Schutz Minderjähriger und der Methodik der Risikobewertung), öffentlich zugängliche Berichte sowie die eigene Analyse der Kommission.
10.07.24 - Bundesgerichtshof zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 10. April 2024 – VIII ZR 161/23), ob sich der Verkäufer eines fast 40 Jahre alten Fahrzeugs mit Erfolg auf einen vertraglich vereinbarten allgemeinen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er mit dem Käufer zugleich vereinbart hat, dass die in dem Fahrzeug befindliche Klimaanlage einwandfrei funktioniere, und der Käufer nunmehr Mängelrechte wegen eines Defekts der Klimaanlage geltend macht. Sachverhalt: Der Kläger erwarb im März 2021 im Rahmen eines Privatverkaufs von dem Beklagten zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro einen erstmals im Juli 1981 zugelassenen Mercedes-Benz 380 SL mit einer Laufleistung von rund 150.000 km. In der Verkaufsanzeige des Beklagten auf einer Onlineplattform hieß es unter anderem: "Klimaanlage funktioniert einwandfrei. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung".
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