08.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Viele öffentliche und private Stellen fragen sich derzeit, unter welchen Voraussetzungen sie KI-Anwendungen datenschutzkonform einsetzen können. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können.
Bis 17. Oktober 2024 müssen die neuen EU-Richtlinien zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) von allen Mitgliedstaaten durch lokale Gesetzgebung umgesetzt werden.



08.07.24 - NIS2 stellt rechtsverbindliche Anforderungen für die Cybersicherheit - Dabei gelten enge Fristen bei Meldepflichten
Bis 17. Oktober 2024 müssen die neuen EU-Richtlinien zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) von allen Mitgliedstaaten durch lokale Gesetzgebung umgesetzt werden. Als Strafrahmen legt die EU bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fest. Deutschland könnte sogar noch strengere Vorgaben und höhere Strafen beschließen. Zudem kann die Unternehmensleitung bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden. Warum NIS2? Heute werden Unternehmen aller Größen und Branchen ständig von Cyberkriminellen angegriffen. Für Schutzmaßnahmen gab es bisher keine allgemein gültige Richtlinie in der EU. Die erste NIS-Version betraf nur wenige Unternehmen und bei Nichteinhaltung drohten keine relevanten Konsequenzen. NIS2 enthält deutlich strengere Vorgaben und schließt wesentlich mehr Unternehmen ein. Allein in Deutschland sind laut Bundesinnenministerium rund 29.000 Firmen und öffentliche Einrichtungen betroffen. Geht es nach dem TÜV Nord könnten sogar bis zu 40.000 von NIS2 betroffen sein.

08.07.24 - Grünes Licht für Mehrwegsystem im Pflanzenhandel zur Reduzierung des Plastikmülls
Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG – ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen – hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten. Aktuell werden Pflanzen über die verschiedenen Wertschöpfungsstufen hinweg üblicherweise in Einwegträgern aus Plastik (sog. Trays) vertrieben. Die Euro Plant Tray eG verfolgt das Ziel, statt diesen Einwegträgern ein Mehrwegsystem für den B2B-Transport von Topfpflanzen einzuführen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Nachhaltigkeitsinitiativen müssen sich auch an den Maßstäben des Kartellrechts messen lassen. Das Projekt Euro Plant Tray verfolgt nicht nur ein sehr sinnvolles Ziel – eine Reduzierung des Plastikmülls im Pflanzenhandel – sondern es steht in der jetzigen Form auch im Einklang mit dem Wettbewerb. Das Projekt ist ein weiteres Beispiel für eine Nachhaltigkeitsinitiative, bei der das Bundeskartellamt die Unternehmen darin unterstützt, die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Nachhaltigkeit braucht funktionierenden Wettbewerb, der – auch längerfristig – für Innovationen sorgt sowie unangemessene Preiserhöhungen und Qualitätsminderungen verhindert."

08.07.24 - Künstliche Intelligenz und Datenschutz: Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor. Die Orientierungshilfe "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Im Sinne einer Checkliste dient das Papier als Leitfaden insbesondere für datenschutzrechtlich Verantwortliche, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Die Orientierungshilfe wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Viele öffentliche und private Stellen fragen sich derzeit, unter welchen Voraussetzungen sie KI-Anwendungen datenschutzkonform einsetzen können. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können. Der Schwerpunkt der Orientierungshilfe "KI und Datenschutz" liegt daher auf diesen KI-Anwendungen. Über die LLM hinaus gibt es jedoch zahlreiche weitere KI-Modelle und KI-Anwendungen, deren Einsatz infrage kommen kann und für die viele der Erwägungen in dem nun von der Datenschutzkonferenz veröffentlichten Papier bedeutsam sind.


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