30.01.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
"Leben wir in einer Welt, die gezwungen ist, gut zu sein?" – diese Frage stand im Mittelpunkt der virtuellen "European Compliance & Ethics Conference" (ECEC), zu der die EQS Group AG bereits zum dritten Mal eingeladen hat
Deutschland ist bekannt für seine starken Arbeitnehmerrechte: Kündigungsschutz, Mindesturlaub und festgelegte Ruhezeiten sind nur einige der Beispiele, die den Arbeitnehmern rechtlich den Rücken stärken.
30.01.23 - Bundesgerichtshof konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung eines Anspruchs auf Einrichtung von Websperren zu ergreifen haben
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 13. Oktober 2022 - I ZR 111/21 - DNS-Sperre), unter welchen Voraussetzungen Rechtsinhaber von Internetzugangsanbietern nach § 7 Abs. 4 TMG die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten beanspruchen können. Die Beklagte ist ein Telekommunikationsunternehmen. Die Klägerinnen sind Wissenschaftsverlage. Sie verlangen von der Beklagten, dass diese den Zugang zu den Internetseiten von zwei Internetdiensten sperrt, auf denen - nach Darstellung der Klägerinnen - wissenschaftliche Artikel und Bücher bereitgehalten werden, an denen ihnen die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.
30.01.23 - Compliance-Konferenz: Über 7500 Teilnehmer aus 140 Ländern
"Leben wir in einer Welt, die gezwungen ist, gut zu sein?" – diese Frage stand im Mittelpunkt der virtuellen "European Compliance & Ethics Conference" (ECEC), zu der die EQS Group AG bereits zum dritten Mal eingeladen hat. Das größte Branchentreffen in Europa zeigte wieder einmal eindrucksvoll, dass Compliance, Ethik und ESG längst keine Nischenthemen mehr sind. Über 7500 Teilnehmende verfolgten die 40 Sessions mit über 80 Speakern, in denen die großen globalen Herausforderungen, denen unsere Gesellschaft aktuell gegenübersteht, diskutiert wurden – Rekord! Das umfangreiche Programm mit Keynotes, Vorträgen, nationalen Breakout-Sessions, Interviews und einer Podiumsdiskussion, das erneut Tania Higgins moderierte, wurde in 140 Länder gestreamt, sogar aus Samoa waren erstmals Zuschauer zugeschaltet.
30.01.23 - Einwilligungen im Arbeitsverhältnis: Diese personenbezogenen Daten dürfen Arbeitgeber erheben
Deutschland ist bekannt für seine starken Arbeitnehmerrechte: Kündigungsschutz, Mindesturlaub und festgelegte Ruhezeiten sind nur einige der Beispiele, die den Arbeitnehmern rechtlich den Rücken stärken. Auch die informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre der Beschäftigten sind geschützt – besonders durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. Diese schreiben beispielsweise vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht einfach so für Marketing-Fotos ablichten dürfen. Was Firmen beim Umgang mit Arbeitnehmerdaten beachten müssen, wie ihnen Einwilligungen im Arbeitsverhältnis weiterhelfen und ob sie überhaupt eine Einwilligung brauchen, wird hier erklärt.
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