27.03.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 – X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – gelten für viele Unternehmer als Fluch und Segen zugleich.
27.03.23 - Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 – X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie. Für förmliche Zustellungen –etwa von Gerichtsentscheidungen oder besonders wichtigen Verwaltungsakten– hat der Gesetzgeber ein klares Regelwerk aufgestellt (§§ 166 ff. der Zivilprozessordnung –ZPO–). Wenn diese Regeln bei der Zustellung nicht beachtet werden, ist die Zustellung unwirksam. Eine "Heilung" des Mangels tritt erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommt.
27.03.23 - Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten
Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bankbereich wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung solle dazu Paragraf 675g BGB entsprechend anpassen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (20/4888). Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel, nach der eine Kundin einer AGB-Änderung zustimmt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, durch ein Urteil des Bundesgerichtshof von 2021 für rechtswidrig erklärt worden sei. Vielmehr sei laut Gericht eine Zustimmung notwendig.
27.03.23 - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wie Onlinehändler alles richtig machen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – gelten für viele Unternehmer als Fluch und Segen zugleich. Doch wer die Antwort auf die Frage sucht, welche Regelungen in den AGB enthalten sein müssen, wird wohl überrascht sein, denn die Lösung lautet: gar keine. Uwe Carsten Gerlt, Rechtsanwalt und Partner bei gunnercooke, bestätigt: "Eine gesetzliche AGB-Pflicht für Unternehmen gibt es in Deutschland tatsächlich nicht. Hat ein Shop allerdings keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten die gesetzlichen Regelungen." Onlinehändler unterliegen der Informationspflicht nach § 312d BGB: Zu den zahlreichen Details, die der Betreiber aufführen muss, gehören zum Beispiel die Vertragstextspeicherung, Sonderregelungen für Abos und individuelle Waren, Eigentumsvorbehalt oder der Hinweis auf das Gewährleistungsrecht.
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