20.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant derzeit kein Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb.
20.06.23 - Erste Hilfe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können. Die Broschüre "Erste Hilfe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" von Anahita Thoms erleichtert den Einstieg in dieses komplexe Thema.
20.06.23 - Kein Verbot der Provisionsberatung durch die BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant derzeit kein Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Darin heißt es weiter, eine solche Regelung könne nur der Gesetzgeber treffen. Auf die Frage der Abgeordneten, ob der Bundesregierung bereits Erkenntnisse nach der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5 Prozent zum 1. Juli 2022 vorliegen, heißt es, die BaFin habe eine Abfrage zu den Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Provisionsdeckels in der Restschuldversicherung durchgeführt.
20.06.23 - Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission konsultiert zur Schiffsrecyclingverordnung
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Rechtsrahmen für das Recycling von Schiffen unter EU-Flagge eingeleitet. Dabei werden eine Vielzahl von Akteuren befragt, etwa Schiffseigner, Verwertungsunternehmen, die Industrie, nationale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Bürger. Ziel ist es eine Bewertung verschiedener Aspekte: Wie gut wurde die Verordnung angewandt und wie hat sie sich bisher ausgewirkt? Wie gut trägt sie zu den allgemeinen politischen Zielen des Europäischen Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bei? Gibt es Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung?
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