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Recycling von Schiffen unter EU-Flagge


Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission konsultiert zur Schiffsrecyclingverordnung
Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt



Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Rechtsrahmen für das Recycling von Schiffen unter EU-Flagge eingeleitet. Dabei werden eine Vielzahl von Akteuren befragt, etwa Schiffseigner, Verwertungsunternehmen, die Industrie, nationale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Bürger. Ziel ist es eine Bewertung verschiedener Aspekte: Wie gut wurde die Verordnung angewandt und wie hat sie sich bisher ausgewirkt? Wie gut trägt sie zu den allgemeinen politischen Zielen des Europäischen Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bei? Gibt es Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung?

Die eingegangenen Rückmeldungen werden in die laufende Bewertung der (seit 2013 geltenden) EU-Schiffsrecyclingverordnung einfließen. Die öffentliche Online-Konsultation läuft bis zum 7. Juni 2023.

Die meisten Schiffe werden aus Materialien gebaut, die sich für das Recycling eignen. Beim Abwracken von Schiffen werden Stahl, andere Schrottmetalle und verschiedene Arten von Ausrüstungen verfügbar und können weiterverwendet werden. Viele Schiffe werden jedoch außerhalb der EU abgewrackt, und zwar unter Bedingungen, die häufig für die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Umwelt schädlich sind.

Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt und darauf abzielt, die negativen Auswirkungen des Recyclings von Schiffen unter EU-Flagge deutlich zu verringern. Die Bewertung soll Anfang 2024 abgeschlossen sein. Je nach Ergebnis könnte die Kommission einen Prozess zur Überarbeitung der Verordnung einleiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 20.06.23


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