03.04.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlamentes hat in seiner Sitzung nach langen und teilweise kontroversen Diskussionen zahlreiche Änderungen zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der Europäischen Union (EU) (sogenanntes Bankenpaket) vorgeschlagen.
03.04.23 - Bankenpaket: ECON behält einige Spezifika des europäischen Bankenmarktes im Blick
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlamentes hat in seiner Sitzung nach langen und teilweise kontroversen Diskussionen zahlreiche Änderungen zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der Europäischen Union (EU) (sogenanntes Bankenpaket) vorgeschlagen. Damit ist der Weg geebnet für zeitnahe Verhandlungen über die verschiedenen Vorschläge der europäischen Gesetzgebungsorgane, den sogenannten Trilog. "Die Vorschläge des ECON tragen an wichtigen Stellen den Besonderheiten des europäischen Finanzmarktes Rechnung, was wir ausdrücklich begrüßen", sagt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).
03.04.23 - EuGH konkretisiert Umfang des DSGVO-Auskunftsrechts
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht. Das Gericht sprach dem Betroffenen ein umfassendes Auskunftsrecht zu, das auch konkrete Angaben zu den einzelnen Empfängern umfasst. Nur wenn es (noch) nicht möglich ist, diese Empfänger zu identifizieren, kann sich der Verantwortliche darauf beschränken, lediglich die Kategorien der betreffenden Empfänger mitzuteilen. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn der Verantwortliche nachweist, dass der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist.
03.04.23 - Steigende Nachfrage nach innovativer Whistleblowing-Lösung durch Inkrafttreten der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden. People Intouch, Anbieterin von Ethik- und Compliance-Software, hat im Vorfeld der Einführung der Richtlinie einen rasanten Anstieg der Nutzung ihrer Whistleblowing-Plattform "SpeakUp" in 60 Ländern verzeichnet. Die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen durch den B2B-Software-Investor Fortino Capital beweist das Vertrauen des Marktes das Geschäftsmodell und die Lösung von People Intouch.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
31.03.23 - Schutz der Grundrechte an den EU-Grenzen: EU-Kommission registriert neue Bürgerinitiative
31.03.23 - Technische Probleme bei EU-Plattform für Arzneimittelstudien
31.03.23 - Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>