18.08.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt sind ab die Abfragepflicht für Auftraggeber sowie verschiedene Auskunftsrechte anwendbar.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jonás Fernández (S&D), hat seinen Berichtsentwurf zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "EU-Bankenpaket") vorgelegt.



18.08.22 - EU-Bankenpaket: Deutsche Banken und Sparkassen warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jonás Fernández (S&D), hat seinen Berichtsentwurf zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "EU-Bankenpaket") vorgelegt. Mit den darin enthaltenen Vorschlägen weicht der spanische Abgeordnete deutlich von der vorgezeichneten Linie der Europäischen Kommission ab. "Die Umsetzung der Vorschläge würde vor allem die von der Kommission vorgeschlagenen Übergangsregelungen deutlich einschränken. Damit würde die europäische Wirtschaft zu einem Zeitpunkt großer Unsicherheit und hohen Investitionsbedarfs zusätzlich belastet", so Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen Federführers Bundesverband deutscher Banken für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Die Übergangsregeln sahen eine zeitlich begrenzte Reduzierung des Risikogewichtes für bestimmte Kredite vor.

18.08.22 - Abfragepflicht und Auskunftsrechte sind anwendbar: Auftraggeber müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Wettbewerbsregister abfragen, sofern bestimmte Auftragswerte überschritten sind
Für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt sind ab die Abfragepflicht für Auftraggeber sowie verschiedene Auskunftsrechte anwendbar. Zuvor hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dies im Bundesanzeiger vom 29.10.2021 bekannt gemacht. Damit ist das Wettbewerbsregister jetzt im vollen Wirkbetrieb. Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren elektronisch Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Über die vorherigen Schritte zum Wirkbetrieb hatte das Bundeskartellamt mit den Pressemitteilungen vom 25.03.2021 und 29.10.2021 informiert. So besteht bereits seit Dezember 2021 die Pflicht zur Meldung relevanter Rechtsverstöße an das Wettbewerbsregister.

18.08.22 - Zur Haftung von "YouTube" und "uploaded" für Urheberrechtsverletzungen
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren über die Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform "YouTube" und in sechs weiteren Verfahren (Urteile vom 2. Juni 2022 – I ZR 140/15, I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17, I ZR 57/17 und I ZR 135/18) über die Haftung des Betreibers des Internetsharehosting-Dienstes "uploaded" für von Dritten auf der Plattform bzw. unter Nutzung des Dienstes begangene Urheberrechtsverletzungen entschieden.


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Weitere Meldungen














17.08.22 - Beschluss über Pflichten zur Kompensation von Emissionen aus dem Luftverkehr
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat. Die EU-Mitgliedstaaten haben zusagt, bereits an der Pilotphase, die im Januar 2021 begonnen hat, teilzunehmen. Der Beschluss soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ab der ersten Frist im November 2022 ihren Meldepflichten nachzukommen und die Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz in der EU über ihre Kompensationspflichten zu informieren.

17.08.22 - Öffentliche Gesundheit: strengere Vorschriften für das Inverkehrbringen medizinischer Tests
Die nun geltenden neue Vorschriften für In-vitro-Diagnostika (IVD-VO) wie HIV-Tests, Schwangerschaftstests oder COVID-19-Tests werden den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Patientensicherheit in Bezug auf diese Produkte verbessern und die EU-Rechtsvorschriften an den technologischen und medizinischen Fortschritt anpassen. Durch die Angleichung der Marktzugangsanforderungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten die neuen Vorschriften außerdem einen fairen Marktzugang für die Hersteller. Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, meinte dazu: "In-vitro-Diagnostika sind für lebensrettende und innovative Gesundheitslösungen unerlässlich. Es wurde ein großer Fortschritt für die Patientinnen und Patienten und die Diagnostikaindustrie in der EU erzielt. Mit der COVID-19-Pandemie wurde die Bedeutung genauer und sicherer Diagnosen überdeutlich. Strengere Vorschriften sind ein wichtiges Mittel, um dies in der EU zu gewährleisten - zum Wohl von Patientinnen und Patienten."

17.08.22 - Fragen und Antworten: Warum brauchen wir neue Vorschriften für Medizinprodukte?
In-vitro-Diagnostika sind Tests, bei denen anhand biologischer Proben der Gesundheitszustand einer Person bestimmt wird. Es gibt zahlreiche In-vitro-Diagnostika (IVD), von Schwangerschaftsselbsttests über Blutzuckertests für Diabetiker bis hin zu anspruchsvollen Diagnosen in klinischen Labors, zum Beispiel zur Untersuchung von Blutspenden auf verschiedene Infektionen oder Ermittlung des richtigen Spenders oder Empfängers für eine Bluttransfusion. Auch SARS-CoV-2-Tests sind In-vitro-Diagnostika.

Die ersten EU-Vorschriften für das Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika wurden 1998 geschaffen. Um dem enormen technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt der letzten 20 Jahre Rechnung zu tragen, haben die EU-Gesetzgeber die Vorschriften aktualisiert. So sollen die Sicherheit von Medizinprodukten erhöht, der Sektor modernisiert und die weltweite Führungsrolle der EU in diesem Bereich gefestigt werden.


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Weitere Meldungen

16.08.22 - Die Implementierungsleitlinien – Teil 9: Konkrete Handlungshinweise in den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision

16.08.22 - Rechte, Pflichten und Haftung des Geschäftsführers

16.08.22 - Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision


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