12.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Unter anderem in Reaktion auf die juristische Aufarbeitung der sogenannten "Maskenaffäre" fordert die AfD-Fraktion eine Ausweitung der Strafrechtsnorm zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Paragraf 108e Strafgesetzbuch).
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV)*.


12.09.22 - Gesetzentwurf der AfD: Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ausweiten
Unter anderem als Reaktion auf die juristische Aufarbeitung der sogenannten "Maskenaffäre" fordert die AfD-Fraktion eine Ausweitung der Strafrechtsnorm zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Paragraf 108e Strafgesetzbuch). Konkret soll nach einem Gesetzentwurf der Fraktion ein Mandatsträger auch dann bestraft werden können, wenn sich die Vorteilsnahme auf eine Handlung beziehungsweise Unterlassung "unter Ausnutzung seiner durch das Mandat erlangten Autorität oder Position" bezieht. Bisher ist der Bezug zur "Wahrnehmung seines Mandats" Voraussetzung für die Strafbarkeit. Zudem schlägt die Fraktion vor, die Qualifizierung der Handlung beziehungsweise Unterlassung "im Auftrag oder auf Weisung" zu streichen.

12.09.22 - Tarifvertrag Gebäudereinigung - Erschwerniszuschlag - Atemschutzmaske
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV)*. Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft angestellt. Aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Regelungen des RTV für das Arbeitsverhältnis der Parteien. Der Kläger trug in der Zeit von August 2020 bis Mai 2021 auf Anweisung der Beklagten, die im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfolgte, bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten eine medizinische Gesichtsmaske.

12.09.22 - Bahn-App soll angeblich Nutzende überwachen: Digitalcourage will dagegen klagen
Die Smartphone-App "DB Navigator" bietet Informationen über Verspätungen und Anschlusszüge, die aktuelle Wagenreihung und die Möglichkeit zum Ticketkauf an Bord. Ohne diese App geht es kaum noch, denn manche Services sind auf anderem Wege nicht mehr zu bekommen. Die Bahn macht ihre App zunehmend unentbehrlich. Gleichzeitig gibt der DB Navigator angeblich viele persönliche Informationen weiter – ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten, sagt Digitalcourage und wird nun dagegen Klage einreichen. "Viele Menschen sind auf die Bahn als Verkehrsmittel angewiesen – und wir alle sind auf sie angewiesen, damit eine Klimawende gelingen kann. Bahn fahren gehört zur Grundversorgung und diese App nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Dass ausgerechnet diese App massenhaft Informationen über uns weitergibt, ist ein unakzeptabler Übergriff", sagt Julia Witte von Digitalcourage.


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