10.10.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das LkSG findet ab dem 1.1.2023 Anwendung auf alle Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften fanden auch im dritten Jahr der Covid-19-Pandemie bis auf einzelne Ausnahmen ohne physische Präsenz der Aktionäre statt.
10.10.22 - Ein empirischer Vergleich von DAX-Hauptversammlungen im herkömmlichen und virtuellen Format vor und während der Covid-19-Pandemie
Die Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften fanden auch im dritten Jahr der Covid-19-Pandemie bis auf einzelne Ausnahmen ohne physische Präsenz der Aktionäre statt. Während die Pandemie abklingt, liegt der Fokus der gesellschaftsrechtlichen Diskussion auf der Zukunft der virtuellen Hauptversammlung und deren gesetzlicher Verstetigung. Im vorliegenden Beitrag wird die Ausübung von Aktionärsrechten im herkömmlichen und virtuellen Format mittels einer empirischen Untersuchung von 245 Hauptversammlungen von DAX-Unternehmen von 2016 bis 2022 sowie einer quantitativen Befragung der Unternehmen verglichen. Insbesondere in der HV-Saison 2022 konnten nur wenige Defizite festgestellt werden, wenngleich die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neukonzeptionierung der Hauptversammlung verstärkt in den Mittelpunkt rückt.
10.10.22 - Das Lieferkettengesetz: Anwendungsbereich, unternehmerische Pflichten und Kontrolle
Im Jahr 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das LkSG zielt auf eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage ab, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Der vorliegende Beitrag skizziert, was es nun für die verpflichteten Unternehmen in der Praxis zu beachten gilt. Das LkSG findet ab dem 1.1.2023 Anwendung auf alle Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu den im Inland Beschäftigten gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–2 LkSG zählen ebenso ins Ausland entsandte Arbeitskräfte.
10.10.22 - Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 28.4.2022 eine neue Kodex-Fassung (DCGK 2022) beschlossen, diesen am 17.5.2022 veröffentlicht und zur Prüfung an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gesendet. Der neue DCGK ist mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27.6.2022 durch das BMJ in Kraft getreten. Die Änderungen gehen zum einen auf aktienrechtliche Anpassungen als Folge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) zurück. Zum anderen hat das Thema Nachhaltigkeit stärker Eingang in Empfehlungen vor allem für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen erhalten; dies ist angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Debatte und Bedeutung von umweltbezogenen und sozialen Themen, wie etwa Klima und Menschenrechte, angebracht. Die vorgenommenen Änderungen wirken sich auch auf die Finanzberichterstattung aus. Der Beitrag skizziert die vorgenommenen Neuerungen.
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