10.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Mitgliedstaaten haben vier Rechtsakte gebilligt, die das Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren für biologische Pflanzenschutzmittel, die Mikroorganismen enthalten, vereinfachen werden.
Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien zu der Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung verabschiedet, mit der der EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit geschützt werden soll.
10.05.22 - Neue Vorschriften für die Verwendung von Mikroorganismen in Pflanzenschutzmitteln
Die Mitgliedstaaten haben vier Rechtsakte gebilligt, die das Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren für biologische Pflanzenschutzmittel, die Mikroorganismen enthalten, vereinfachen werden. Hierdurch soll es Landwirten ermöglicht werden, chemische Pflanzenschutzmittel zu ersetzen. Diese Rechtsakte spiegeln die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse wider und basieren auf den spezifischen biologischen Eigenschaften von Mikroorganismen. Die Landwirte sind bestrebt, Zugang zu nachhaltigen Lösungen zum Schutz von Kulturpflanzen zu erhalten. Durch das vereinfachte Inverkehrbringen solcher biologischer Pflanzenschutzmittel werden den Landwirten – auch den Öko-Landwirten – mehr Alternativen für einen nachhaltigen Pflanzenschutz zur Verfügung stehen. Mit diesen Rechtsakten leistet die Kommission einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie "Vom Hof auf den Tisch".
10.05.22 - Europäische Kommission genehmigt Abwicklungspläne für kroatische und slowenische Tochtergesellschaften der Sberbank Europe AG
Die Europäische Kommission hat die Abwicklungspläne für die Sberbank d.d. in Kroatien und die Sberbank banca d.d. in Slowenien (Tochtergesellschaften der Sberbank Europe AG) auf der Grundlage der vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss angenommenen Abwicklungskonzepte genehmigt. Die Abwicklung der Banken wurde nach dem EU-Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Banken zugunsten der kroatischen Hrvatska Poštanska Banka d.d. bzw. der slowenischen Nova Ljubljanska Bank d.d. genehmigt und soll über das Instrument der Unternehmensveräußerung erfolgen. Somit werden beide Banken am 2. März wie gewohnt öffnen und ihre Kunden weiterhin ohne Unterbrechung bedienen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Finanzstabilität in Kroatien und Slowenien gewahrt bleibt und die Anleger geschützt sind. Es wurden keine Mittel aus dem einheitlichen Abwicklungsfonds bereitgestellt, und die Veräußerung unterliegt der üblichen Fusionskontrolle und aufsichtsrechtlichen Prüfung.
10.05.22 - EU-Haushalt: Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Konditionalitätsmechanismus
Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien zu der Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung verabschiedet, mit der der EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit geschützt werden soll. In den Leitlinien wird ausführlich erläutert, wie die Kommission die Verordnung anwenden wird und wie die Rechte der Endempfänger und Begünstigten von EU-Mitteln geschützt werden. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte: "Die Rechtsstaatlichkeit ist das Bindemittel, das unsere Union zusammenhält, sie ist die Grundlage für unsere Gemeinschaft, und wir werden sie nach Kräften verteidigen. Die verabschiedeten Leitlinien sorgen für zusätzliche Klarheit, da die Kommission weiterhin jedem Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der sich auf den EU-Haushalt auswirkt, nachgeht. Wir müssen sicherstellen, dass jeder Euro und jeder Cent seinem vorgesehenen Zweck zugeführt und im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit ausgegeben wird."
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