04.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.
Die EU-Kommission legte einen Vorschlag für neue Vorschriften darüber vor, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Das Datengesetz soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen.
04.05.22 - Gerechte und nachhaltige Wirtschaft: Europäische Kommission legt Unternehmensregeln
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sollen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, sowie auf die Umwelt - beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt - zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Für Unternehmen werden diese neuen Vorschriften Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, für Verbraucher und Anleger werden sie mehr Transparenz bringen. Die neuen EU-Rechtsvorschriften werden den ökologischen Wandel voranbringen und die Menschenrechte in Europa und darüber hinaus schützen.
04.05.22 - Europäische Kommission präsentiert Strategie zur Förderung menschenwürdiger Arbeit
Die Europäische Kommission legte ihre Mitteilung über menschenwürdige Arbeit weltweit vor, in der sie den Einsatz der EU für menschenwürdige Arbeit – sowohl in der EU als auch auf globaler Ebene – bekräftigt. Im Mittelpunkt ihrer Bemühungen steht die Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit. Die jüngsten Zahlen belegen, dass menschenwürdige Arbeit für viele Menschen auf der ganzen Welt nach wie vor keine Realität ist und daher noch mehr unternommen werden muss: 160 Millionen Kinder – jedes zehnte Kind weltweit – verrichten Kinderarbeit, und 25 Millionen Menschen leisten Zwangsarbeit. Die EU fördert menschenwürdige Arbeit in allen Sektoren und Politikbereichen im Rahmen eines umfassenden Ansatzes, der sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den heimischen Märkten, in Drittländern und in den globalen Lieferketten richtet. In der heute angenommenen Mitteilung werden die internen und externen Maßnahmen dargelegt, die die EU zur Verwirklichung menschenwürdiger Arbeit weltweit ergreift. Das Ziel der menschenwürdigen Arbeit weltweit wird im Mittelpunkt einer inklusiven, nachhaltigen und stabilen Erholung von der Pandemie stehen.
04.05.22 - Datengesetz: Die EU-Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor
Die EU-Kommission legte einen Vorschlag für neue Vorschriften darüber vor, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Das Datengesetz soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen. Es wird zu neuen innovativen Diensten und zu Wettbewerbspreisen für anschließende Dienste und Reparaturen vernetzter Objekte führen. Dieser letzte horizontale Baustein der Datenstrategie der Kommission wird eine Schlüsselrolle beim digitalen Wandel und der Verwirklichung der digitalen Ziele für 2030 spielen. Margrethe Vestager, die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte: "Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat. Dies ist ein zentraler Digitalgrundsatz, der zur Schaffung einer robusten und fairen datengesteuerten Wirtschaft beitragen und Leitsatz für den digitalen Wandel bis 2030 sein wird."
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