22.10.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die RMA Risk Management & Rating Association e.V., die unabhängige Interessenvertretung für die Themen Risikomanagement und Rating im deutschsprachigen Raum, hat Anne Nickert zum 1. Juni 2021 zur neuen Geschäftsführerin bestellt.
Die Bundesregierung wird den anstehenden Vorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards auf mögliche Auswirkungen auf das Investitionsverhalten von Banken im Venture-Capital-Geschäft prüfen.
22.10.21 - RMA bestellt Anne Nickert zur neuen Geschäftsführerin
Die RMA Risk Management & Rating Association e.V., die unabhängige Interessenvertretung für die Themen Risikomanagement und Rating im deutschsprachigen Raum, hat Anne Nickert zum 1. Juni 2021 zur neuen Geschäftsführerin bestellt. Nickert setzt auf neue Impulse in den Bereichen Marketing und Vertrieb im Rahmen der RMA-Verbandsarbeit. Der Fokus ihrer Geschäftsführertätigkeit liegt in den Bereichen Marketing und Vertrieb: Hierzu zählt das Gewinnen neuer und das Betreuen bestehender Firmenmitglieder und Sponsoren. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen in der Pflege und Vermarktung des RMA-Internetauftritts sowie des Marketplace – dem unabhängigen Marktplatz für Beratungs- und Softwarelösungen der RMA. Die Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Konferenzen und Veranstaltungen sowie beim Aufbau und der Pflege der RMA-Kooperationen runden die Tätigkeiten der neuen Geschäftsführerin ab.
22.10.21 - Auswirkungen von Basel IV auf die Bereitstellung von Venture Capital
Die Bundesregierung wird den anstehenden Vorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards auf mögliche Auswirkungen auf das Investitionsverhalten von Banken im Venture-Capital-Geschäft prüfen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Sie setze sich weiter dafür ein, dass bei der Umsetzung der finalen Basel III-Standards Beteiligungen mit einer langfristigen Halteabsicht nicht als spekulativ eingestuft werden, so die Bundesregierung. Die Fragesteller schreiben in der Vorbemerkung, die Vorschriften berührten auch Investitionen der Banken in Venture-Capital-Fonds. Änderungen der Vorschriften hätten nach Ansicht der Fragesteller entsprechend Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von deutschen Start-up-Unternehmen.
22.10.21 - Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig
Der II. Zivilsenat hat entschieden (Urteil vom 13. Juli 2021 - II ZR 84/20), dass ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso zulässig ist. Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist als Rechtsdienstleisterin für Inkassodienstleistungen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG) registriert. Auf einer von ihr betriebenen Webseite warb sie dafür, Ansprüche gegen die zwischenzeitlich insolvente Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Rückzahlung des Flugpreises gesammelt über sie geltend zu machen. Den Kunden sollten keine Kosten entstehen, die Klägerin im Erfolgsfall 35% der Nettoerlöse aus dem Forderungseinzug erhalten. Aus abgetretenem Recht hat die Klägerin Schadensersatzansprüche von insgesamt sieben Kunden gegen den ehemaligen Geschäftsleiter der Air Berlin eingeklagt, da er verspätet Insolvenzantrag gestellt habe. Die Kunden haben zwischen Mai und Juli 2017 Flüge bei Air Berlin gebucht und bezahlt, die aufgrund der Insolvenz nicht mehr durchgeführt wurden.
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