30.07.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Deutsche Bundesregierung will die Bekanntheit und die Wirksamkeit des Entgelttransparentgesetzes weiter erhöhen
Die Zahl sogenannter Zombie-Unternehmen, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten, ist unklar
30.07.20 - Transparency Deutschland: "Wir fordern, dass der Bundeswirtschaftsminister sich nicht gegen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz stellt"
Anlässlich der Berichterstattung zur Blockadehaltung des BMWi beim Hinweisgeberschutz erklärt Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland: "Wir fordern, dass der Bundeswirtschaftsminister sich nicht gegen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz stellt. Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz setzt die notwendigen Impulse, um die Bundesregierung endlich zum Handeln zu bewegen. Sie schützt jedoch nur Personen vor Kündigung und ähnlichen Repressalien, die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Ob ein konkreter Fall EU- oder nationales Recht betrifft, ist schon für Juristinnen und Juristen häufig nur schwer zu bestimmen. Wie sollen dann Arbeitnehmende dies an ihren Arbeitsplatz entscheiden können? Neben mutigen Arbeitnehmenden wären auch Unternehmen von dieser Rechtsunsicherheit betroffen. Auch mit Blick auf die in der Corona-Krise bereitgestellten Finanzhilfen braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Missbrauch ans Licht bringen."
30.07.20 - Zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
Die Deutsche Bundesregierung will die Bekanntheit und die Wirksamkeit des Entgelttransparentgesetzes weiter erhöhen. So werde das Bundesfamilienministerium insbesondere erläuternde Materialien zur Präzisierung von Begriffen des Gesetzes bereitstellen. Dies kündigt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Die Befragungen zur Evaluation der im Juli 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenz seien zu einem sehr frühen Zeitpunkt durchgeführt worden und könnten deshalb nur erste Hinweise auf die Wirksamkeit des Gesetzes geben. Die Evaluation zeige aber, dass der Auskunftsanspruch helfen könne, Unterschiede in der Vergütung zwischen der anfragenden Person und der Vergleichsgruppe aufzudecken. Die Unterschiede müssten aber nicht zwingend eine geschlechtsbezogene Benachteiligung darstellen. Die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs könne aufgrund vieler Faktoren unterbleiben. Dabei müsse auch die kurze Wirkungszeit des Gesetzes berücksichtigt werden.
30.07.20 - Als Zombie-Unternehmen werden Firmen bezeichnet, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten
Die Zahl sogenannter Zombie-Unternehmen, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten, ist unklar. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf eine Analyse der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hin, nach der sich die Zahl der sogenannten Zombie-Unternehmen seit 2007 in Deutschland von 5,6 Prozent auf 9,2 Prozent in der "weiten" Definition erhöht habe. In der "engen" Definition sei dieser Wert von 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent gestiegen.
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