Umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz


Transparency Deutschland: "Wir fordern, dass der Bundeswirtschaftsminister sich nicht gegen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz stellt"
Im Oktober 2019 hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen EU-Recht melden




Anlässlich der Berichterstattung zur Blockadehaltung des BMWi beim Hinweisgeberschutz erklärt Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland: "Wir fordern, dass der Bundeswirtschaftsminister sich nicht gegen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz stellt. Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz setzt die notwendigen Impulse, um die Bundesregierung endlich zum Handeln zu bewegen. Sie schützt jedoch nur Personen vor Kündigung und ähnlichen Repressalien, die Verstöße gegen das EU-Recht melden.

Ob ein konkreter Fall EU- oder nationales Recht betrifft, ist schon für Juristinnen und Juristen häufig nur schwer zu bestimmen. Wie sollen dann Arbeitnehmende dies an ihren Arbeitsplatz entscheiden können? Neben mutigen Arbeitnehmenden wären auch Unternehmen von dieser Rechtsunsicherheit betroffen. Auch mit Blick auf die in der Corona-Krise bereitgestellten Finanzhilfen braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Missbrauch ans Licht bringen."

Hintergrund
Im Oktober 2019 hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen EU-Recht melden. Der deutsche Gesetzgeber muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen und gesetzliche Regelungen schaffen, die Hinweisgeber vor Repressalien schützen. In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Whistleblower-Netzwerk e. V. fordert Transparency Deutschland unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht. Laut Medienberichten soll das BMWi in einem Eckpunktepapier des BMJV umfangreiche Änderungen geltend gemacht haben, um eine Ausweitung auf nationales Recht zu verhindern.
(Transparency: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 30.07.20

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen