20.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Anschein von Bestechungshandlungen im Zusammenhang mit Einladungen stellt ein generell abstrakt bestehendes Korruptionsrisiko für Unternehmen dar
Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" befasst sich mit der jüngsten Entscheidung in dem Verfahren U. S. vs. Hoskins
20.11.20 - Einsatz digitaler Compliance-Tools bei der Beratung im Umgang mit Einladungen
Der Anschein von Bestechungshandlungen im Zusammenhang mit Einladungen stellt ein generell abstrakt bestehendes Korruptionsrisiko für Unternehmen dar. Trotz Kenntnis der internen Verhaltensregeln können Mitarbeiter bei der Bewertung der Zulässigkeit einer Einladung im gegebenen Einzelfall unsicher sein. Eine konkrete Rücksprache mit der Compliance-Abteilung ist häufig gewünscht. Zugleich kann aber eine Hemmschwelle bestehen, auf "Compliance" zuzugehen. Neben der klaren Kommunikation der unternehmensintern aufgestellten Verhaltensregeln in Richtlinien, Merkblättern und Schulungen kann der Einsatz eines digitalen Tools einen zusätzlichen Mehrwert darstellen.
20.11.20 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - U.S. vs. Hoskins
Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" befasst sich mit der jüngsten Entscheidung in dem Verfahren U. S. vs. Hoskins. Kaum ein anderes Verfahren in den letzten Jahren hat die White-Collar-Community in den USA so beschäftigt wie der Fall Hoskins. Die Entscheidungen waren Gegenstand zahlreicher Besprechungen und Updates der in den USA tätigen wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzleien. Am 26.2.2020 hat ein US-Bezirksgericht (U. S. District Court for the District of Connecticut) Lawrence Hoskins von den Vorwürfen der Bestechung nach Vorschriften des FCPA freigesprochen.
20.11.20 - Berichterstattung über Menschenrechte nach CSR-RUG - Best-Practices der DAX-Unternehmen
Durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) sind seit der Berichtssaison 2017 gem. § 289b Abs. 1 HGB gewisse kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und Genossenschaften verpflichtet, ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Die nichtfinanzielle Erklärung soll sich zumindest auf fünf ausdrücklich im Gesetz genannte Aspekte beziehen, namentlich Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zweck der dem CSR-RUG zugrunde liegenden Richtlinie (GSR-Richtlinie) war es, ein wesentliches Element für den Übergang zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft zu schaffen, um langfristige Rentabilität mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz zu verbinden.
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