14.07.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der nicht veröffentlichte Referentenentwurf des Verbandssanktionengesetzes vom 15.8.2019 soll Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden, gegenüber Unternehmen angemessen sanktionieren
Das Leitungsgremium des International Competition Network (ICN Steering Group) hat eine Erklärung zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise veröffentlicht
14.07.20 - "iRESC" erleichtert Krisenmanagement im Mittelstand
Um mittelständischen Unternehmen während einer Krise ein effizientes Krisenmanagement zu ermöglichen, hat das Beratungsunternehmen iTSM Group eine speziell auf derartige Situationen ausgelegte Workflow-Anwendung entwickelt. Die Anwendung iRESC (Response for Emergency, Safety and Crisis) unterstützt Verantwortliche, Krisenstäbe und auch die einzelnen Mitarbeiter zentral mit wichtigen Informationen über die Krise selbst, über unternehmerische Pflichten wie etwa Gesundheitsprävention sowie über staatliche Hilfsangebote vom Kurzarbeitergeld bis hin zu Zuschüssen. Die Informationen stammen ausschließlich aus gesicherten Quellen, werden fortlaufend aktualisiert und spezifisch für jedes Bundesland aufbereitet.
14.07.20 - Andreas Mundt: "Die Krise fordert von den Kartellbehörden gleichzeitig Aufmerksamkeit und Augenmaß"
Das Leitungsgremium des International Competition Network (ICN Steering Group) hat eine Erklärung zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 140 Wettbewerbsbehörden aus 129 Staaten. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, ist seit September 2013 Vorsitzender des ICN-Leitungsgremiums. Andreas Mundt sagte: "Die Krise fordert von den Kartellbehörden gleichzeitig Aufmerksamkeit und Augenmaß. Der weltweite Austausch ist für die richtigen Reaktionen auf diese globale Herausforderung unabdingbar. Das ICN gibt seinen Mitgliedern mit der Erklärung eine Richtschnur an die Hand, wie sie in transparenter Weise eine angemessene Flexibilität zeigen und gleichzeitig wettbewerbliche Rahmenbedingungen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung sicherstellen können."
14.07.20 - Die unternehmerische Ermessensentscheidung über Verteidigung oder Kooperation
Der nicht veröffentlichte Referentenentwurf des Verbandssanktionengesetzes vom 15.8.2019 soll Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden, gegenüber Unternehmen angemessen sanktionieren. Zu diesem Zweck führt das VerSanG-E insbesondere das Legalitätsprinzip ein und regelt deutlich erhöhte Geldsanktionen. Zum Ausgleich sollen zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten Verfolgungsflexibilität bieten und die Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen sowie interner Untersuchungen ermöglichen.
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