06.10.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Eigenschaften des Vertrages als Risikoquelle und als Mittel zur Risikobehandlung sind zwar anerkannt, werden für die Zwecke des Risikomanagements jedoch nur unzureichend genutzt
Das Institut für Finanzdienstleistung Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und SwissERM (Swiss ,Enterprise Risk Management Association) führen seit 2015 regelmäßig umfangreiche Praxisumfragen mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen durch und publizieren die Ergebnisse im Enterprise Risk Management Report



06.10.20 - Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die angefochtenen Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen und dieser nicht standhalten. Er hat deshalb die Revision der Beklagten zurückgewiesen
Der unter anderem für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 30. Juni 2020 - XI ZR 119/19), dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltenen Entgeltklauseln für ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, der als qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Er wendet sich gegen die im Preis- und Leistungsverzeichnis der beklagten Bank ausgewiesenen Entgelte für ein Basiskonto.

06.10.20 - Enterprise Risk Management in der Schweiz
Das Institut für Finanzdienstleistung Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und SwissERM (Swiss ,Enterprise Risk Management Association) führen seit 2015 regelmäßig umfangreiche Praxisumfragen mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen durch und publizieren die Ergebnisse im Enterprise Risk Management Report. In der letztjährigen Umfrage lag der Fokus auf dem Risk Management aus der Perspektive der Unternehmensführung. Es ließ sich feststellen, dass die Anforderungen an eine moderne, risikogerechte Unternehmensführung in vielen Schweizer Unternehmen noch nicht erfüllt sind, und dass Geschäftsentscheide sowie Planungsprozesse ohne den Einbezug des Risk Management erfolgen.

06.10.20 - Vertragsrisiken und vertragliches Risikomanagement - Eine Neubestimmung
Die Eigenschaften des Vertrages als Risikoquelle und als Mittel zur Risikobehandlung sind zwar anerkannt, werden für die Zwecke des Risikomanagements jedoch nur unzureichend genutzt. Daher wird nachfolgend untersucht, welches konzeptionelle Verständnis des Vertragsrisikos zweckmäßig ist und wie die Verträge besser in das Risikomanagement der Unternehmen eingebunden werden können. Im Ergebnis wird der Begriff des Vertragsrisikos neu bestimmt, eine Liste der wichtigsten Vertragsrisiken vorgestellt sowie ein methodischer und organisatorischer Rahmen für ein vertragliches Risikomanagement aufgezeigt.


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