Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt des Online-Dating


Bundeskartellamt: Parship und Elite Partner dürfen Lovoo übernehmen
Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen



Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der The Meet Group Inc., USA, durch die ProSiebenSat.1 Gruppe freigegeben. Zu ProSieben Sat.1 gehören seit 2016 unter anderem die Online-Dating-Plattformen Parship und Elite Partner, The Meet Group betreibt international eine Reihe von Online-Dating-Plattformen und ist in Deutschland mit der Online-Dating Plattform Lovoo tätig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bei den Online Dating-Plattformen durch den Zusammenschluss ist trotz der Marktstärke der beteiligten Unternehmen nicht zu erwarten. Durch den Zusammenschluss kommt es zu einer weiteren Konzentration im Bereich des Online-Dating, die Beteiligten gehören zu den größten Online-Dating Plattformen in Deutschland. Der Markt des Online-Dating ist aber durch dynamisches Wachstum, Marktzutritte und Wettbewerb gekennzeichnet. Zuletzt hat sich insbesondere das Segment der Dating Apps, zu denen neben dem Zielunternehmen Lovoo auch die konkurrierenden Plattformen Tinder oder Badoo gehören, stark entwickelt."

Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen. Neben den Zusammenschlussbeteiligten ist insbesondere die Match Group mit ihren Plattformen Tinder, Lovescout24, OKCupid, neu.de und Zweisam.de ein bedeutender Wettbewerber.

Die Nutzer setzen häufig parallel mehrere Dating-Plattformen ein, und dem Neukundengeschäft kommt gerade hier eine ausgeprägte Bedeutung zu. Daher ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen Neueintritte von Plattformen wie Bumble oder LemonSwan und auch die Marktanteilszuwächse mobiler Online-Dating Plattformen wie Tinder. Zudem war der geplante Start von Facebook Dating in Europa bei der wettbewerblichen Beurteilung zu berücksichtigen.

Auch im Hinblick auf die starke Stellung von ProSiebenSat.1 auf dem Fernsehwerbemarkt ist eine Wettbewerbsbehinderung nicht zu erwarten. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Bedeutung der Fernsehwerbung vor allem bei der Gewinnung von jüngeren Nutzergruppen abnimmt.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts konnte das Zusammenschlussvorhaben daher noch innerhalb der ersten Prüfungsphase, die gesetzlich aufgrund der Corona Pandemie auf zwei Monate verlängert war, freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 03.10.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen