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Prüfung der Kooperation nach dem Kartellverbot


Gemeinsame Anzeigenvermarktung von Süddeutscher Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung
Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens darf erfolgen, die kartellrechtliche Prüfung der Kooperation dauert allerdings noch an



Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Süddeutscher Zeitung GmbH und Frankfurter Allgemeinen Zeitung GmbH zur gemeinsamen Vermarktung überregionaler Anzeigen fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die Prüfung der Kooperation nach dem Kartellverbot dauert jedoch noch an.

Das Gemeinschaftsunternehmen soll die Vermarktungsaktivitäten der beteiligten Verlage im Bereich überregional erscheinender Printanzeigen (Aufmerksamkeitsanzeigen und Rubrikenanzeigen) in Nachrichten-Printobjekten übernehmen. In den betroffenen Markt sind neben den von den Beteiligten herausgegebenen überregionalen Tageszeitungen auch Wochen- und Sonntagszeitungen sowie Nachrichtenmagazine einzubeziehen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unabhängig von diesem Fall muss die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens stets nach zwei verschiedenen Aspekten überprüft werden. Wir haben das Vorhaben bislang nur nach dem fusionskontrollrechtlichen Maßstab freigeben können. Hier war entscheidend, dass die beiden Verlagshäuser auch künftig bei den sogenannten Aufmerksamkeitsanzeigen keine überragende Marktstellung erlangen werden und es bei den Rubrikenanzeigen - wie Stellen- und Immobilienanzeigen - starken Wettbewerbsdruck durch entsprechende Online-Angebote gibt. Für die darüber hinaus notwendige Prüfung der Kooperation nach dem allgemeinen Kartellverbot erwarten wir noch Stellungnahmen der Verlage, um uns ein umfassenderes Bild – auch zu etwaigen Vorteilen für die Verbraucher, die aus der Kooperation resultieren könnten – machen zu können." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 28.10.20



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