31.05.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften erzielt
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung über neue Regeln zum Abbau hoher Bestände an notleidenden Krediten
31.05.19 - Autovermieter verpflichten sich zu mehr Preistransparenz
Fünf führende Mietwagenfirmen, nämlich Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, haben die Darstellung ihrer Preise für Mietwagen so verändert, dass sie nun für die Verbraucher vollkommen transparent sind. Das zeigt eine veröffentlichte Bewertung der EU-Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden. "Da wir Druck ausgeübt haben, wird es nun an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová. "Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen", so Jourová weiter.
31.05.19 - Wirksamere Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften erzielt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören insbesondere eine höhere Transparenz bei Online-Käufen sowie wirksame Sanktionen und klare Vorschriften bei der Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Erzeugnissen in der EU. Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, begrüßte die vorläufige Einigung: "Die Verbraucher sollen durch mehr Transparenz und bei Täuschungen durch konsequente Durchsetzungsmaßnahmen geschützt werden. Dank dieser neuen Rahmenbedingungen werden Verbraucher wissen, was sie von wem kaufen."
31.05.19 - Mitgliedstaaten einig beim Abbau der Risiken in der Bankenunion
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung über neue Regeln zum Abbau hoher Bestände an notleidenden Krediten, bei denen Schuldner in Zahlungsverzug geraten sind. Die Regeln sollen eine harmonisierte und weniger restriktive Regelung für Kreditnehmer und -dienstleister einführen und sehen die Entwicklung von Sekundärmärkten für den Verkauf notleidender Kredite unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Kreditnehmerschutz vor.
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