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Arbeitsplätze " uberisierter" Arbeitnehmer


Europäische Bürgerinitiative "#NewRightsNow" fordert Mindesteinkommen freier Mitarbeiter in der Digitalwirtschaft
Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen



Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative "#NewRightsNow" zu registrieren. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, "digitale Plattformen dazu zu verpflichten, Selbstständigen, die regelmäßig für sie arbeiten, ein garantiertes Mindesteinkommen zu zahlen". Die Organisatoren argumentieren, dass eine solche Maßnahme "das Einkommen dieser Personen sichern und stabilisieren und […] insbesondere die Arbeitsplatzunsicherheit ‚uberisierter‘ Arbeitnehmer beseitigen würde."

Nach den Verträgen kann die EU Rechtsakte erlassen, die darauf abzielen, den Europäerinnen und Europäern die Aufnahme und Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu erleichtern. Die Kommission hat die Initiative daher als rechtlich zulässig eingestuft und beschlossen, sie zu registrieren. In dieser Phase des Verfahrens hat die Kommission die Initiative noch nicht inhaltlich geprüft, sondern lediglich bestätigt, dass die Initiative rechtlich zulässig ist.

Die Registrierung wurde am 1. April 2019 wirksam. Danach haben die Organisatoren der Initiative ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, wird die Kommission die Initiative prüfen und binnen drei Monaten reagieren. Sie kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Wirksamwerden der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission zu setzen. 2017 legte die Europäische Kommission im Anschluss an die Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union Vorschläge zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative vor, um sie noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Reform. Die überarbeiteten Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2020.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Dafür gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 29.05.19


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