12.12.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Petitionsausschuss setzt sich für die Einführung der elektronischen Patientenakte ein
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich ausführlich mit dem Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz DVG der Bundesregierung befasst
12.12.19 - Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen zu lassen
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich ausführlich mit dem Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz DVG der Bundesregierung befasst. Für die Fragen der Abgeordneten standen auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Karl Broich, zur Verfügung. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass sich Patienten digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) vom Arzt verschreiben lassen können. Zunächst soll das BfArM die App auf Datensicherheit und Funktionalität überprüfen. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Während dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass seine Anwendung die Versorgung verbessert.
12.12.19 - Die Bereitstellung von Notfalldaten gehört mit dem elektronischen Medikationsplan zu den ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte
Der Petitionsausschuss setzt sich für die Einführung der elektronischen Patientenakte ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen, "soweit eine Einführung der elektronischen Patientenakte angesprochen ist". Gleichzeitig soll die Eingabe mit der angeführten Einschränkung den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben und das Petitionsverfahren im Übrigen abgeschlossen werden. Mit der Petition wird gefordert, dass auf der Chipkarte der Krankenkassen alle relevanten Gesundheitsdaten des Patienten gespeichert werden. Zur Begründung führt der Petent an, dass er sich in einem Jahr mehrfach habe in Behandlung begeben müssen und dabei jedes Mal mehrere Fragebögen unter anderem zu Vorerkrankungen und vorherigen stationären Aufenthalten habe ausfüllen müssen.
12.12.19 - Sicherheit von Produkten im Verbrauchersegment für Bürger "sichtbar und nachvollziehbar" machen
Ein sogenanntes IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherprodukte ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Danach plant das Bundesinnenministerium derzeit, dieses Kennzeichen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 einzuführen. Es solle erstmals die Sicherheit von Produkten im Verbrauchersegment für Bürger "sichtbar und nachvollziehbar" machen. Die Nutzung werde seitens der Wirtschaft auf freiwilliger Basis erfolgen.
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