27.03.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Auseinanderfallen von Eigentum und Management und das daraus resultierende Kontrollbedürfnis der Eigentümerseite, legitimiert seit langer Zeit die Existenz der Internen Revision
Die berufsständische Definition des Deutschen Instituts für Interne Revision lässt Prüfung, aber auch Beratung, als mögliche Leistungen der Internen Revision zu


27.03.18 - Augsburger Datenlöschspezialist Certus Software ermöglicht zertifizierte sichere Datenlöschung nach den Common Criteria EAL3+ über ein EU-basiertes Cloud-Management-Tool
Am 25. Mai tritt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Viele Unternehmen haben noch immer Schwierigkeiten, alle relevanten Maßnahmen fristgerecht umzusetzen. Unterstützung kommt von Certus Software: Der Augsburger Anbieter zertifizierter Datenlöschungen stellt eine Management-Plattform bereit, die drei verschiedene Möglichkeiten für Datenlöschungen erlaubt: In der Cloud, offline sowie mit Datenlöschungsmaschinen für ganze Festplatten.

27.03.18 - Die Entwicklung der Internen Revision hin zum Trusted Advisor
Die berufsständische Definition des Deutschen Instituts für Interne Revision lässt Prüfung, aber auch Beratung, als mögliche Leistungen der Internen Revision zu. Die Standards konkretisieren diese zwei Ansätze in den A-Standards für die Prüfung und die C-Standards für die Beratung. Aktuelle Diskussionen zur Internen Revision als Trusted Advisor werten die Beratungsrolle der Internen Revision auf. Mithilfe der Spieltheorie soll skizziert werden, dass es sich dabei um ein Thema handelt, mit dem neue Fragestellungen und Risikopotenziale für die Interne Revision einhergehen.

27.03.18 - Anforderungen an die Revisionsqualität im Wandel der Zeiten
Das Auseinanderfallen von Eigentum und Management und das daraus resultierende Kontrollbedürfnis der Eigentümerseite, legitimiert seit langer Zeit die Existenz der Internen Revision. Auch andere Interessengruppen wie der Staat oder die Kapitalmärkte präferieren eine wirksame Revisionsfunktion als dritte Verteidigungslinie in den Unternehmen. Dies ist gemeinsame Auffassung der Revisionsinstitute (IIA, DIIR) und allgemein anerkannter State of the Art, der sich unter anderem in der gesetzlichen Normierung (vgl. AktG, KWG) und in der Verankerung im DCGK zeigt. Entscheidend für die Wirksamkeit der Revision ist die Qualität der Revisionsarbeit.

27.03.18 - Querbesetzung in Aufsichtsratsausschüssen von DAX-Unternehmen
Die Qualität der Aufsichtsratstätigkeit und die sich hieraus ergebende Überwachungseffektivität werden in jüngerer Zeit in Praxis und Forschung in vielfältiger Hinsicht kontrovers diskutiert. Als Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzmarktkrise wurden in vielen Ländern gesetzliche Novellierungen umgesetzt, welche die Überwachungseffektivität des Aufsichtsrats erhöhen sollten. Im Mittelpunkt stehen hierbei konkretisierte Anforderungen der Aufsichtsratstätigkeit (z. B. Überwachung des Vorstands oder Festsetzung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat) und die Selbstorganisationspflicht durch die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen.

27.03.18 - Die Kapitalflussrechnung – Ausgestaltung und Analyse Harmoniebestrebungen des DRS 21 zwecks Anpassung an internationale Standards in Abgrenzung zum DRS 2
Die Regelungen des DRS 21 enthalten gegenüber dem vorherigen DRS 2 eine Reihe von Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen zur Kapitalflussrechnung, die den Jahresabschluss-Ersteller einerseits vor große Herausforderungen stellen und andererseits eine Annäherung an internationale Standards begünstigen können. Vor dem Hintergrund gilt es, die anforderungsgerechte Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung zu analysieren.


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