23.10.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Luftqualitätsrichtlinie aus dem Jahr 2008 ist der Eckpfeiler der EU-Luftreinhaltepolitik, da darin Luftqualitätsnormen für Schadstoffkonzentrationen in der Luft festgelegt sind - Der Hof bewertete die Konzeption der Richtlinie und untersuchte, ob die Mitgliedstaaten sie wirksam umsetzten und wie die Kommission dies überwachte und durchsetzte
Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen
23.10.18 - Zehn Jahre Finanzkrise: Viele Reformen - wenig Wirkung
Im September 2018 jährt sich die Insolvenz der amerikanischen Lehman Bank – Sinnbild der internationalen Finanzkrise – zum zehnten Mal. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gehen viele der seitdem beschlossenen Reformen am Problem vorbei. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, einen politischen Richtungswechsel einzuleiten und ein Verbot von Provisionen und eine bessere private Altersvorsorge zügig umzusetzen. "Die Finanzkrise hat gezeigt, was am Finanzmarkt für Verbraucher schief läuft. Zahlreiche Finanzprodukte sind komplex und überteuert, Risiken falsch bewertet und Berater sind Verkäufer. Verbessert hat sich seitdem wenig, aber vieles ist komplizierter geworden. Die Bundesregierung muss viel aktiver werden, um das Risiko von Vermögensschäden wirksam zu begrenzen", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
23.10.18 - Musterfeststellungsklage: vzbv klagt in Kooperation mit dem ADAC gegen die Volkswagen AG
Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet. Die Musterklage richtet sich auf Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189. Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden, erklärten Vertreter beider Verbände. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.
23.10.18 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt Hutchison unter Auflagen grünes Licht für die Übernahme der alleinigen Kontrolle über Wind Tre
Die Europäische Kommission hat Hutchison nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Genehmigung erteilt, die alleinige Kontrolle über das derzeit gemeinsam mit VEON kontrollierte Unternehmen Wind Tre zu übernehmen. Hutchison bleibt für die Erfüllung der Auflagen des Beschlusses verantwortlich, mit dem die Kommission 2016 die Gründung von Wind Tre genehmigt hatte. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der Beschluss zeigt, dass die strukturellen Abhilfemaßnahmen, die die Kommission im Jahr 2016 als Voraussetzung für die Genehmigung der Gründung von Wind Tre akzeptiert hatte, wirksam waren. Diese Maßnahmen haben nicht nur zur Wahrung des Wettbewerbs auf dem italienischen Mobilfunkmarkt beigetragen, sondern auch neue Wettbewerbsanreize geschaffen. Damit die italienischen Verbraucher auch in Zukunft hochwertige Mobilfunkdienste zu fairen Preisen nutzen können, muss sichergestellt werden, dass die Abhilfemaßnahmen vollständig umgesetzt werden."
23.10.18 - Luftverschmutzung: Gesundheit der Bürger der EU nach wie vor nicht ausreichend geschützt, warnt der Europäische Rechnungshof
Wie aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, haben die Maßnahmen der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Luftverschmutzung nicht die erwartete Wirkung gezeigt. Jährlich verursacht die Luftverschmutzung rund 400 000 vorzeitige Todesfälle in der EU, und die gesundheitsbezogenen externen Kosten belaufen sich auf mehrere Hundert Milliarden Euro. Diese erheblichen menschlichen und wirtschaftlichen Kosten haben sich jedoch noch nicht in geeigneten EU-weiten Maßnahmen niedergeschlagen, warnt der Europäische Rechnungshof. Der Hof führt weiter aus, dass Feinstaub, Stickstoffdioxid und bodennahes Ozon diejenigen Luftschadstoffe sind, die die meisten frühen Todesfälle verursachen, und dass Menschen in städtischen Gebieten besonders gefährdet sind. Die Luftqualitätsrichtlinie aus dem Jahr 2008 ist der Eckpfeiler der EU-Luftreinhaltepolitik, da darin Luftqualitätsnormen für Schadstoffkonzentrationen in der Luft festgelegt sind. Der Hof bewertete die Konzeption der Richtlinie und untersuchte, ob die Mitgliedstaaten sie wirksam umsetzten und wie die Kommission dies überwachte und durchsetzte. Darüber hinaus bewertete er, ob die Luftqualität im Rahmen anderer Politiken der EU hinreichend berücksichtigt und mit ausreichenden EU-Mitteln unterstützt wurde und ob die Öffentlichkeit im Hinblick auf Fragen der Luftqualität in geeigneter Weise informiert wurde.
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