12.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission hat einen weiteren Schritt zum Schutz der Arbeitnehmer in der Europäischen Union vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen und anderen gesundheitlichen Problemen unternommen
Der Europäische Rechnungshof führt derzeit eine Prüfung durch, die die Instrumente für das Risiko- und Krisenmanagement im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) betrifft
12.06.18 - EU-Prüfer untersuchen Instrumente für das Risiko- und Krisenmanagement zur Stabilisierung der Einkommen von Landwirten
Der Europäische Rechnungshof führt derzeit eine Prüfung durch, die die Instrumente für das Risiko- und Krisenmanagement im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) betrifft. Im Zuge der Prüfung wird untersucht, ob mit den vorhandenen Maßnahmen wirksam und wirtschaftlich auf Einkommensverluste reagiert wird, die Landwirte durch Bedrohungen wie extreme Wetterereignisse, ansteckende Tierseuchen und politische Entscheidungen wie das russische Einfuhrverbot für EU-Erzeugnisse erleiden. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen zum einen die Instrumente für das Risikomanagement, mit denen ein Teil der Risiken, denen Landwirte ausgesetzt sind, auf Dritte - beispielsweise Versicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit - verlagert wird, und zum anderen die "außergewöhnlichen Maßnahmen", mit denen Landwirte unterstützt werden, die von Krisen wie Marktstörungen, Tierseuchen oder einem Vertrauensverlust der Verbraucher betroffen sind.
12.06.18 - Compliance in der Arbeitswelt: Europäische Kommission ergreift weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalie
Die Europäische Kommission hat einen weiteren Schritt zum Schutz der Arbeitnehmer in der Europäischen Union vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen und anderen gesundheitlichen Problemen unternommen. Zusätzlich zu den 21 bereits eingeschränkten oder zur Begrenzung vorgeschlagenen Stoffen schlägt die Kommission nun Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber fünf Krebs erzeugenden Chemikalien vor. Schätzungen zufolge würde der vorgelegte Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1.000-000 Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22 000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern. Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte dazu: "Wir schlagen Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber fünf weiteren Krebs erzeugenden Chemikalien vor. Dadurch werden mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer in Europa besser geschützt und wird für mehr Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt – einer der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte."
12.06.18 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Teilübernahme der Crop-Science-Sparte von Bayer durch BASF unter Auflagen
Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Teilen der Crop-Science-Sparte von Bayer durch BASF nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Auflagen genehmigt. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit den Veräußerungsverpflichtungen im Rahmen der Übernahme von Monsanto durch Bayer. Der Beschluss folgt auf die bedingte Freigabe der geplanten Übernahme von Monsanto durch Bayer im März 2018 durch die Kommission. Bayer hatte sich zu umfangreichen Veräußerungen mit einem Volumen von weit über 6 Mrd. EUR verpflichtet, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission wegen sich überschneidender Geschäftstätigkeiten von Bayer und Monsanto in den Bereichen Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft auszuräumen. Die Kommission war zu dem Schluss gelangt, dass das Veräußerungspaket einen geeigneten Käufer in die Lage versetzen würde, den von Bayer ausgeübten Wettbewerbsdruck auf diesen Märkten zu ersetzen und Innovationen vorzunehmen, was den Landwirten und Verbrauchern in Europa zugute kommen wird.
12.06.18 - Audiovisuelle Mediendienste: wichtiger Durchbruch bei EU-Verhandlungen für moderne und fairere Regeln
Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben wichtige Schritte auf dem Weg zu einer politischen Einigung über die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste unternommen. Die Verhandlungen werden offiziell im Juni abgeschlossen, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zusammenkommen, um die letzten technischen Einzelheiten des Vorschlags fertig zu stellen und zu erörtern. Nach der förmlichen Bestätigung durch den Rat und der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments müssen die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Einigung ebnet den Weg für ein faireres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich Abrufdienste und Videoplattformen. Durch die neuen Vorschriften wird der Schutz Minderjähriger und die Bekämpfung der Aufstachelung zum Hass in allen audiovisuellen Inhalten gestärkt. Außerdem werden europäische audiovisuelle Produktionen gefördert und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen sichergestellt.
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