15.09.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Konsistenter Datenschutz ist der Schlüssel zum Erfolg für die europäische Internetwirtschaft. Gleichzeitig stärkt er das Vertrauen der Bürger in die digitale Welt und Geschäftsmodelle
Die Arbeiten am neuen Verschlüsselungsprotokoll TLS 1.3. sind so gut wie beendet und TLS 1.3 ist kurz davor in die Standardisierungsphase zu gehen
15.09.17 - Verschlüsselung: Von der TLS-Überwachung zur Massenüberwachung?
Die Arbeiten am neuen Verschlüsselungsprotokoll TLS 1.3. sind so gut wie beendet und TLS 1.3 ist kurz davor in die Standardisierungsphase zu gehen. Ausgerechnet jetzt streiten jedoch Gegner und Befürworter über einen möglichen "Nachschlüssel" für TLS-verschlüsselte Verbindungen in Rechenzentren. Während des 99. IETF-Meetings in Prag kam ein Entwurf auf den Tisch, der als Erweiterung für TLS 1.3 eingesetzt werden soll und das Einsetzen des Verschlüsselungsprotokolls in Rechenzentren beschreibt. Konkret geht es um einen Entwurf zu Data Center use of Static Diffie-Hellman in TLS1.3 und wie das von TLS 1.3 geforderte Diffie-Hellman-Verfahren so degradiert werden kann, dass ein passives Netzwerk-Monitoring möglich ist.
15.09.17 - Umfrage zum Datenschutz: Starres Regelwerk hemmt Innovation und Wettbewerb in Deutschland
Konsistenter Datenschutz ist der Schlüssel zum Erfolg für die europäische Internetwirtschaft. Gleichzeitig stärkt er das Vertrauen der Bürger in die digitale Welt und Geschäftsmodelle. Ein gemeinsames europäisches Datenschutzrecht ist deshalb ein Standortvorteil im Wettbewerb um die digitalen Märkte der Zukunft und ein wichtiger Schritt für Europa. Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. im Juli 2017 durchgeführt hat, sind jedoch 46 Prozent der deutschen Unternehmensentscheider der Meinung, dass Unternehmen in Deutschland aufgrund der aktuell bestehenden Datenschutzregeln im Vergleich zu anderen Ländern (z.B. England, USA) noch immer einem Wettbewerbsnachteil in der digitalen Welt ausgesetzt sind.
15.09.17 - EU-US Privacy Shield und Datenübermittlungen in die USA
Nach dem Urteil intensivierten die US-Regierung und die Europäischen Kommission ihre ohnehin bereits begonnen Verhandlungen zur Verbesserung der Safe Harbor-Übereinkunft, um die entstandene Lücke für rechtmäßige Datenübermittlungen in die USA zu schließen. Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte erste Entwurf für eine EU-US Privacy Shield genannte Nachfolgevereinbarung wurde von den in der Artikel-29-Datenschutzgruppe versammelten europäischen Datenschutzbehörden einer umfassenden Prüfung unterzogen. Nachdem insbesondere Fragen der Überwachungstätigkeiten der US-Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden und die Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene im Fokus des EuGH-Urteils standen, hat die Artikel-29-Datenschutzgruppe zunächst einen aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) abgeleiteten Bewertungsmaßstab entwickelt.
15.09.17 - Entscheidung Gemeinnützigkeit betrifft eine Vereinigung zur Pflege der Freimaurerei (Loge)
Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Mai 2017 V R 52/15 scheitert ihre Gemeinnützigkeit daran, dass sie nicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 1 der Abgabenordnung zu fördern. Die Entscheidung betrifft eine Vereinigung zur Pflege der Freimaurerei (Loge). Diese nimmt nur Männer als Mitglieder auf. Sie ermöglichte nur diesen das Ritual in den Tempelarbeiten. Streitig war, ob der Ausschluss von Frauen der Gemeinnützigkeit entgegensteht. Der BFH verneint die Gemeinnützigkeit. Für den Ausschluss von Frauen konnte die Loge weder zwingende sachliche Gründe anführen noch war dies durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt. Der BFH sah hierin keinen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Loge.
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