14.02.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt hat seine Kartellverfahren gegen Hersteller von Möbeln wegen verbotener Preisbindung von Händlern abgeschlossen
Eine große Mehrheit der deutschen Finanzinstitute setzt im Bereich Compliance auf IT-Unterstützung
14.02.17 - Hilfestellung für eine umfassende Risikoerkennung in Form einer "Compliance Due Diligence"
Für eine umfassende Risikoerkennung in Form einer "Compliance Due Diligence" bietet das "Corporate Compliance Checklisten" von Dr. Karsten Umnuß wertvolle Hilfestellung. In den einzelnen Kapiteln werden in den für die Unternehmen wichtigsten 12 Rechtsgebieten (u.a. Arbeits- und Sozialrecht, Banking/Finance, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Exportkontrolle, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IP/IT, Kartellrecht, M&A) sowie zu Internen Untersuchungen die jeweils maßgeblichen Compliance-Themen anhand von Checklisten dargestellt.
14.02.17 - Betrugsprävention: Banken sehen Nachholbedarf bei IT-Prozessen
Eine große Mehrheit der deutschen Finanzinstitute setzt im Bereich Compliance auf IT-Unterstützung. Hinsichtlich des Automatisierungsgrads und der IT-gestützten Risikobewertung besteht laut Bankenvertretern jedoch noch Handlungsbedarf. Insbesondere Medienbrüche und manuelle Prozesse werden von Geldwäschebeauftragten kritisch gesehen. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Quadriga-Instituts für Regulation und Management (QIRM) unter ausgewählten Branchenvertretern hervor. Die Untersuchung zum Thema Geldwäscheprävention durch das QIRM ist Teil des von Retarus gemeinsam mit weiteren Partnern unterstützten Bitkom Projekts "IT-gestützte Compliance im Finanzsektor". Ziel des Projektes ist es, ein Referenz Compliance-Modell zu entwickeln.
14.02.17 - Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen vertikaler Preisbindung bei Möbeln
Das Bundeskartellamt hat seine Kartellverfahren gegen Hersteller von Möbeln wegen verbotener Preisbindung von Händlern abgeschlossen. Gegen die fünf Hersteller aeris GmbH, hülsta-werke Hüls GmbH & Co. KG, Kettler GmbH, Rolf Benz AG & Co. KG und Zebra Nord GmbH sowie gegen vier verantwortliche Manager wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 4,43 Mio. Euro verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Hersteller dürfen Händlern keine Preisvorgaben machen, sondern nur unverbindliche Preisempfehlungen geben. Denn wenn sie den Wettbewerb zwischen den Händlern einschränken, ist der Kunde der Leidtragende. Das Bundeskartellamt hat in letzter Zeit bereits in zahlreichen Verfahren Bußgelder wegen verbraucherschädlicher Preispraktiken verhängt, etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Matratzen und Navigationsgeräten. Auch im vorliegenden Fall ist wieder ein für den Verbraucher sehr bedeutsamer Produktbereich betroffen."
14.02.17 - Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen
Vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber im Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen einer Rechtsposition berühmt. Der Kläger ist seit Oktober 2000 bei der Beklagten, einer Bank in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, beschäftigt. Die Beklagte hatte einem Teil der Arbeitnehmer, so auch dem Kläger, eine an der Beamtenversorgung orientierte Gesamtversorgung zugesagt. Darüber hinaus gewährte sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmern, die 20 Jahre im Kreditgewerbe, davon zehn Jahre bei ihr beschäftigt waren, ein "Versorgungsrecht". Dadurch wurden diese Arbeitnehmer nicht nur hinsichtlich ihrer Altersversorgung, sondern auch hinsichtlich des Kündigungsschutzes, der Beihilfe und der Entgeltfortzahlung bei Krankheit Beamten angenähert. Damit wurde das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsfrei.
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