06.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen
In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ist Reformbedarf bei den europäischen Finanzaufsichtsbehörden deutlich geworden
06.07.17 - Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie: Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt
Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss stimmte von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie zu. Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen.
06.07.17 - Deutsche Kreditwirtschaft sagt: "Aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich", dass Maßnahmen der Aufsichtsbehörden "nicht justiziabel sind und auch keiner rechtlichen Überprüfung durch die Kommission beziehungsweise den europäischen Gesetzgeber unterliegen"
In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ist Reformbedarf bei den europäischen Finanzaufsichtsbehörden deutlich geworden. In der Anhörung ging es um die Erfahrungen mit der "European Banking Authority (EBA) für den Bereich Bankenaufsicht, die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge sowie die European Securities and Markets Authority (ESMA) für die Aufsicht über Wertpapiere und Märkte. Für die drei Institutionen wird der Begriff European Supervisory Authorities (ESAs) verwendet. So bezeichnete es die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, als "aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich", dass Maßnahmen der Aufsichtsbehörden "nicht justiziabel sind und auch keiner rechtlichen Überprüfung durch die Kommission beziehungsweise den europäischen Gesetzgeber unterliegen.
06.07.17 - Auf dem Arbeitsmarkt gibt es zu wenige Pflegefachkräfte, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten
Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machten die Fachleute in ihren Stellungnahmen deutlich, dass die professionelle Pflege personell gestärkt werden muss. Durch den Personalmangel komme es zu einer Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten.
06.07.17 - DVD begrüßt den Entwurf der ePrivacy-Verordnung, fordert aber Nachbesserungen
Bei Verabschiedung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 europaweit direkt anwendbar sein wird, ist der Datenschutz hinsichtlich der elektronischen Kommunikation ungeregelt geblieben. Dies betrifft z. B. die Verarbeitung von Verbindungs- und Abrechnungsdaten (sog. Metadaten), aber auch den Schutz von Kommunikationsinhalten sowie die Verarbeitung von Standort- und Identifizierungsdaten von eingeschalteten Mobilgeräten. Hierzu hat die Europäische Kommission den Entwurf einer "Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation" (ePrivacy-Verordnung) vorgelegt, der derzeit vom Europäischen Parlament erörtert wird und zu dem bis zum Frühjahr 2018 zwischen den Organen der Europäischen Union Einigkeit hergestellt werden soll, damit die ePrivacy-Verordnung gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten kann.
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